Heute ist der Jahrestag des Massakers vom 19. Dezember 2000.
Es ist der Tag, an dem eine bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Frau bei ihrem Transport vom Gefängnis ins Krankenhaus in die Kameralinsen „Sie haben uns bei Lebendigem Leibe verbrannt“ schrie. Es ist der Jahrestag, an dem Live ausgestrahlt wurde, wie die Gefangenen im Gefängnis unter dem unglaublichen Motto „zurück zum Leben“ ermordet wurden.
Sicherheitskräfte des faschistischen türkischen Staates haben vom 19. bis 22. Dezember 2000 in 20 verschiedenen Gefängnissen der Türkei gleichzeitig über 2000 politische Gefangene in F-Typ Isolationszellen verlegt, dabei wurden 28 revolutionäre Gefangene umgebracht. Die mörderische Verlegung der Gefangenen in F-Typ Isolationszellen war das Ergebnis eines jahrelang vorbereiteten Strategie. Mit der Rückendeckung der Europäischen Union griff der türkische Staat am 19. Dezember 2000 um 04.30 mit tausenden von Sondereinsatzskräften, Soldaten, Polizisten, Geschützen, Bomben die politischen Gefangenen in den Gefängnissen an.
Am heutigen Freitag, den 19.12.2008, wurde Christian Klar nach mehr als 26 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal entlassen. Er war nach jahrelanger Suche am 16. November 1982 festgenommen und seitdem „unter Verschluss“ gehalten worden. 1992 wurde er unter anderem wegen angeblicher Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, an Bankier
Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt, die aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und so genannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet worden war.
Die auf drei Tage angelegte Hauptverhandlung im Düsseldorfer § 129a-Prozess gegen Heike Schrader endete wider Erwarten bereits nach zwei Verhandlungstagen. Die heute in Griechenland lebende linke Journalistin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf drei Jahre verurteilt.
Weiterer Prozess auf der Grundlage des Schnüffel- und Kriminalisierungsparagraphen 129 b gegen die Journalistin Heike Schrader!
Heute, am Montag, den 08. Dezember 2008, war der erste Prozesstag eines weiteren § 129-Verfahrens: Wieder einmal in der Variante b für eine „ausländische terroristische Vereinigung“.
Angeklagt ist die Journalistin Heike Schrader, die auch Griechenland-Korrespondentin für die Tageszeitung junge Welt (jW) ist. Ihr wird vorgeworfen, in den 1990er-Jahren Mitglied in einer terroristischen Vereinigung innerhalb der linken türkischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) gewesen zu sein.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass Christian Klar nach 26 Jahren Knast Anfang Januar aus der Haft entlassen wird.
Auch wenn die Rote Hilfe diese Entscheidung natürlich erfreut zur Kenntnis nimmt, ist sie für uns dennoch kein Grund zum Jubeln. Christian Klar hat 26 Jahre in bundesdeutschen Knästen verbracht, davon viele unter den verschärften Bedingungen der Isolationshaft.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass Christian Klar nach 26 Jahren Knast Anfang Januar aus der Haft entlassen wird.
Auch wenn die Rote Hilfe diese Entscheidung natürlich erfreut zur Kenntnis nimmt, ist sie für uns dennoch kein Grund zum Jubeln. Christian Klar hat 26 Jahre in bundesdeutschen Knästen verbracht, davon viele unter den verschärften Bedingungen der Isolationshaft.
Am 13.12.2008 findet - an vielen Orten überall in der BRD - ein von mehreren linken Gruppen initiierter Aktionstag gegen staatliche Repression statt. Anlass hierfür ist der seit dem 25. September 2008 vor dem Berliner Kammergericht laufende § 129-Prozess gegen drei linke Aktivisten aus Berlin - Axel, Florian und Oliver.
Aufruf zum Aktionstag
Wenn ihr den Aufruf und den Aktionstag unterstützen wollt, meldet euch unter der Email-Adresse solidaritaet_aufbauen@web.de
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Feuer und Flamme der Repression Solidarität mit Axel, Florian und Oliver
Am 25. September 2008 begann der Prozess gegen drei Aktivisten aus der radikalen Linken vor dem Berliner Kammergericht. Von der Bundesanwaltschaft wird gegen sie der Vorwurf erhoben, Ende Juli 2007 versucht zu haben, auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN AG in Brandenburg/Havel drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Des Weiteren werden sie der klandestinen militanten gruppe (mg) zugerechnet. Die seit 2001 existierende mg hat sich zu über 20 Brandanschlägen auf Einrichtungen von Staat und Kapital bekannt und sich außerdem mit theoretischen Texten und Diskussionsbeiträgen maßgeblich an einer Debatte zur Militanzfrage beteiligt. Die drei Berliner sind in dem laufenden Prozess einerseits der versuchten schweren Brandstiftung angeklagt und anderseits der Mitgliedschaft in einer ?kriminellen Vereinigung? nach §129 des Strafgesetzbuches (StGB). Mit einem Aktionstag am 13. Dezember 2008, der in verschiedenen Städten veranstaltet werden soll, wollen wir unsere Solidarität mit den Beschuldigten ausdrücken und gegen staatliche Repression auf die Straße gehen.
Cecile L., Aktivistin der Umweltorganisation Robin Wood, war nach einem Beschluss des Lüneburger Landgerichts für über drei Tage „vorbeugend“ zunächst in Lüneburg und dann in der zentralen Langzeitgewahrsamannahmestelle in der Friedrich-Voigtländer-Straße in Braunschweig festgesetzt worden. Ihr wird vorgeworfen, aus Protest gegen die diesjährigen Atommülltransporte nach Gorleben an Kletter-Aktionen mehrerer Castor-GegnerInnen teilgenommen zu haben. Die anderen AktivistInnen, die wie sie auf eine Brücke am Elbe-Seiten-Kanal geklettert sein sollen, um von dort aus Transparente zu entrollen, wurden nach Personalienfeststellungen sofort wieder freigelassen.
Am Mittwoch, den 05.11.2008 waren zum wiederholten Male linke türkische Strukturen in der BRD von staatlicher Repression und willkürlicher Kriminalisierung betroffen. Gegen 6 Uhr morgens wurden in Köln, Dortmund und Duisburg zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht sowie drei politische AktivistInnen mit türkischem Migrationshintergrund festgenommen.
Neben Geld wurden erneut Computer und Ähnliches beschlagnahmt. Mittlerweile sollen sich die drei Festgenommen, denen nach § 129 b Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, in Karlsruhe befinden, um dem Bundesgerichtshof vorgeführt zu werden.
Am Mittwoch, den 5.11.2008 waren zum wiederholten Male linke türkische Strukturen in der BRD von staatlicher Repression und willkürlicher Kriminalisierung betroffen. Gegen 6 Uhr morgens wurden in Köln, Dortmund und Duisburg zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht sowie drei politische AktivistInnen mit türkischem Migrationshintergrund festgenommen.
Neben Geld wurden erneut Computer und Ähnliches beschlagnahmt. Mittlerweile sollen sich die drei Festgenommen, denen nach § 129 b Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, in Karlsruhe befinden, um dem Bundesgerichtshof vorgeführt zu werden.
Mustafa Atalay ist einer der fünf Angeklagten im § 129b- Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Ich bin ein Journalist und ein Sozialist - kein Terrorist“ hat er auf den Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erwidert.
Mustafa Atalay ist 52 Jahre alt und lebt seit 2000 in Deutschland als politischer Flüchtling. Er befindet sich seit November 2006 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die meiste Zeit davon war er isoliert untergebracht und er hat strenge Sonderhaftbedingungen.
Mustafa Atalay ist schwer herzkrank. 2006 erlitt er einen Infarkt. Ihm mussten drei Bypässe gelegt werden. Seine Festnahme erfolgte aus einer Rehabilitationsklinik heraus. Zwei Bypässe sind wieder verstopft. Während der Haft waren am Herzen weitere Eingriffe nötig. Wegen der Herz-Kreislaufprobleme und anderer Erkrankungen erhält er täglich 8 bis 10 Medikamente.
Mustafa Atalay war über 15 Jahre im Gefängnis in der Türkei. Er wurde schwer gefoltert und hat bleibende körperliche Schäden erlitten. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das Vorliegen eines Posttraumatischen Belastungssyndroms festgestellt.
Mustafa Atalay muss sofort aus der Haft entlassen werden!
Erstunterzeicher:
* Peter Nowak, Journalist, Berlin (Stimme der Unterdrückten)
* Dr. Nikolaus Brauns, Historiker und Journalist (Berlin)
* Heike Schrader, Journalistin, Athen
* Rote Hilfe e.V.
* Prof. Dr. Johannes Feest (Strafvollzugsarchiv), Universität Bremen
* Wienke Zitzlaff , Angehörige der politischen Gefangenen aus der BRD,
Hannover
* Rainer Dittrich, politischer Gefangener, Lübeck
* Gon und Cor Steinvoort, Kommunisten, Lübeck
* Dr. med. Ralf Binswanger,Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Zürich
* Peter.O.Chotjewitz, Schriftsteller, Stuttgart
* Dr.med. David Winizki, Arzt für Allgemeine Medizin, Zürich
* Dr. med. Emilio Modena, Psychoanalytiker, Zürich
* Christiane Schneider, innen- und rechtspolitische Sprecherin der
Linkspartei in der Hamburgischen Bürgerschaft
* Ulla Jelpke, MdB,Innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE
* Thomas Kilpper, Künstler, Berlin
* Thomas Trüten, Metallarbeiter, Mitglied IG Metall Vertrauenskörperleitung
FESTO AG & Co KG, Esslingen, IG Metall Delegiertenversammlung Esslingen
* Christian Herwartz, Rentner,Berlin
* Renate Trobitzsch, Juristin,Berlin
* Peter Grohmann, Die Anstifter, Stuttgart
* Markus Bernhardt, Journalist und Buchautor,Berlin
Weitere Unterschriften sind erwünscht an: hamburg@political-prisoners.net
Seit dem 17. März 2008 läuft in Stuttgart-Stammheim ein politischer Schauprozess gegen Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi, denen nach §§ 129, 129a und 129b die "Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)" vorgeworfen wird. Der Prozess, der hauptsächlich auf den Aussagen eines Doppelagenten des türkischen Geheimdienstes MIT und des Verfassungsschutzes basiert, soll dem Staat dazu dienen, für den §129b einen Präzedenzfall zu schaffen. Die Angeklagten, die sich seit über 20 Monaten in Haft befinden, sind massivster Willkür, Menschenrechtsverletzungen und Isolationshaft ausgesetzt. Insbesondere die Situation der Gefangenen Mustafa Atalay, der drei Wochen nach einer Herz-OP verhaftet worden war, und Ilhan Demirtas, der an einer Psychose leidet, ist ernst.
Auf der Infotour werden Mitglieder des Komitees gegen §§129 über die aktuelle Situation im Verfahren berichten.
Weg mit §§129, 129a und 129b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
16.10., Donnerstag: Stuttgart (Auftakt), Subversiv, Burgstallstr. 54, Stuttgart-Heslach (19.00 Uhr)
19.10., Sonntag: Dresden, AZ Conni, Rudolf-Leonhard-Straße 39 (20.00 Uhr)
20.10., Montag: Leipzig, LiWi, Stöckartstr. 11 (19.00 Uhr)
23.10., Donnerstag, Greifswald, Jugendzentrum Klex, Lange Straße 14, (20:00h)
25.10., Samstag: Hamburg, B5, Internationales Zentrum, Brigittenstrasse 5 (18.00 Uhr)
27.10., Montag: Kiel, SubRosa, Elisabethstr. 25 (20.00 Uhr)
28.10., Dienstag: Bremen, Kulturzentrum PARADOX, Bernhardstr. 10-12 (19.00 Uhr)
29.10., Mittwoch: Göttingen, DGB-Haus, Obere Masch Straße 10 (20.00 Uhr)
30.10., Donnerstag: Hannover UJZ Kornstrasse 28 (20.00 Uhr)
02.11., Sonntag: Köln, AHKM (Anatolisches Volks- und Kulturhaus), Hansemannstr. 17-21 (16.00 Uhr)
03.11., Montag: Duisburg, Jugend- und Kulturverein, Kaiser-Wilhelm-Str. 284 (18.30 Uhr)
04.11., Dienstag: Bonn, Buchladen Le Sabot, Breite Str. 76, 53111 Bonn (20.00 Uhr)
05.11., Mittwoch: Mannheim, Bürgerhaus Neckarstadt, Lutherstr. 17 (19.30 Uhr)
Schluss mit der Kriminalisierung der baskischen Parteien EAE-ANV und EHAK sowie der Antirepressions-Organisation Gestoras Pro Amnistia-Askatasuna!
Bereits am 16. September 2008 hat die spanische Sonderkammer am Obersten Gerichtshof die traditionsreiche antifaschistische Partei Eusko Abertzale Ekintza-Acción Nacionalista Vasca (EAE-ANV) auf höchster justizieller Ebene endgültig für verboten erklärt. Wenige Tage später folgte ihr die noch junge,
erst 2002 gegründete Kommunistische Partei der baskischen Territorien PCTV-EHAK.
Längst überfällig - nämlich eineinhalb Jahre nach dem Gipfel in Heiligendamm - wurden die vollkommen haltlosen 129a-Verfahren gegen G8-GegnerInnen endgültig eingestellt.
Am 25. September begann vor dem Berliner Kammergericht der §129-Prozess ("kriminelle Vereinigung") gegen drei Antimilitaristen, denen versuchte Brandanschläge gegen Bundeswehrfahrzeuge vorgeworfen werden. Schikanöse Sicherheitsvorkehrungen, bei denen alle ZuschauerInnen akribisch kontrolliert und ihre Personalien erfasst wurden, und riesige Mengen an Akten, die den AnwältInnen vorenthalten wurden, prägten den Prozessauftakt. Ausführliche Berichte unter
Das hessische Fernsehmagazin defacto berichtete am 14.09.2008 über die aktuelle Debatte über die Rote Hilfe in Hessen. Den Beitrag kann man hier als Online-Video anschauen.
Weitere aktuelle Berichte zum Thema Rote Hilfe gibt es u.a. hier.
Am kommenden Montag den 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen ein Prozeß gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung im Februar 2007 zur Last gelegt. Die Rote Hilfe Stuttgart ruft dazu auf, die Verhandlung kritisch zu beobachten und über die politischen Hintergründe zu informieren.
Kommt alle zur Solidaritätskundgebung am Montag um 12.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude!
Im Folgenden dokumentieren wir einen Solidaritätsaufruf für sieben AntifaschistInnen, die sich am 8. September 2008 vor dem Amtsgericht Böblingen verantworten müssen.
Den AntifaschistInnen wird vorgeworfen, im Februar 2007 gegen Nazis vorgegangen zu sein, die an einem von der NPD organisierten Konzert mit dem Naziliedermacher Frank Rennicke in der Stadiongaststätte
in Sindelfingen teilgenommen hatten.
In einem Brief hat sich der Innenminister des Landes Hessen, Volker Bouffier (CDU), an den hessischen Landtagspräsidenten, seinen Parteifreund Norbert Kartmann, gewandt, in dem er die Ende Juli veröffentlichte Stellungnahme der Roten Hilfe zum hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz scharf kritisiert. Dabei geht es gar nicht um inhaltliche Kritik an dem Papier: Allein die Tatsache, dass Die.Linke, die um diese Stellungnahme gebeten hat, es wagt, eine in seinen Augen „verfassungsfeindliche“ Organisation in die heiligen Hallen des Parlaments zu lassen, sei ein Skandal.
Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai-Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde ihm vorgeworfen, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert, um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen.
Unter dem Titel "Stimmungsmache gegen Kriegsgegner - Solidaritätsorganisation Rote Hilfe steht vor Richtungsentscheidung." hatte Markus Bernhardt in der "Jungen Welt" vom 14.08.2008 über eine Kampagne im Internet berichtet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Einfluss auf die Bundesdelegiertenversammlung der Roten Hilfe zu nehmen. (http://www.jungewelt.de/2008/08-14/003.php) Im letzten Satz heißt es:"Vom Bundesvorstand war am Mittwoch keine Stellungnahme zu bekommen.". Tatsächlich hatte der Autor gar nicht versucht, den Bundesvorstand der Roten Hilfe zu erreichen. Wir haben noch am Erscheinungstag die gewünschte Stellungnahme an die Redaktion geschickt, die im Anhang dokumentiert ist. Trotz mehrfacher Bitten war die "Junge Welt" nicht bereit, diese von ihr selbst erbetene Stellungnahme im redaktionellen Teil abzudrucken.
Im Verfahren, das zur Zeit im Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim gegen fünf türkischstämmige Linke geführt wird, hat sich der Hauptbelastungszeuge bei seiner Befragung als offenkundiger Lügner und psychisch mehr als instabiler Kronzeuge erwiesen. Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilahn Demirtas, Devrim Güler und Hasan Ssubasi wird vorgeworfen, Mitglieder der marxistischen DHKP-C zu sein und damit gegen den Paragraphen 129b (Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland) verstoßen zu haben. Der einzige Vorwurf, der den Verdacht einer konkreten Straftat begründen könnte, wird aus der Aussage des türkisch-deutschen Doppelagenten Hüseyin Hiram hergeleitet, der behauptet, die Angeklagten seien bei dem Versuch beteiligt gewesen, Waffen in die Türkei zu schmuggeln.
Nach dem Ende des einwöchigen Hungerstreiks – Die Rote Hilfe erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der Gefangenen in deutschen Gefängnissen
In der Zeit vom 1. bis 8. August haben – weitgehend ignoriert von den Medien – über 500 Gefangene in verschiedenen Gefängnissen der BRD mit einem angekündigten Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen protestiert. Die
Hauptforderungen bestanden in der Abschaffung der Haftkosten, der Arbeitsverpflichtung, der Isolationshaft, lebenslanger Haftstrafen sowie der „Sicherungsverwahrung“.
Damit thematisierten zum ersten Mal seit vielen Jahren Häftlinge, die nicht wegen politisch motivierter Taten verurteilt wurden, ihre oftmals katastrophalen Lebensumstände sowie ihre sich verschärfende rechtliche Situation und artikulierten ihren Protest dagegen.
Im Rhein-Neckar-Raum treten seit vielen Jahren geheimdienstliche Anwerbeversuche in der linken Szene extrem häufig auf. Am gestrigen Dienstag wurde wieder einmal ein junger Aktivist von zwei MitarbeiterInnen des Landesamts für Verfassungsschutz heimgesucht, die ihn als Spitzel gewinnen wollten.
Mit Schreiben vom 12.6.2008 hatte der Hessische Landtag die Rote Hilfe e.V. um eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion gebeten, da "der Innenausschuss der Auffassung der Roten Hilfe e.V. besondere Bedeutung" zumesse. Es geht um die verfassungskonforme Ausgestaltung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Konkret betrifft der Gesetzesentwurf die Regelung zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Erneut und kam es in München zum Versuch seitens des bayerischen Verfassungschutzes, einen Studenten zur "Zusammenarbeit" anzuwerben. Auch diesmal dürfte das Ziel des Geheimdienstes gewesen sein, damit linke Strukturen und Menschen auszuforschen.
Am 08.07.2008 versuchten Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz einen linken Aktivisten aus Erfurt anzuwerben.
Kurz nachdem der betroffene Student um 12:20 Uhr die Einkaufsgalerie Anger 1 in Erfurt verließ und gerade im Begriff war sich auf den Weg nach Hause zu begeben, sprach ihn auf dem Erfurter Anger ein etwa 30-35 Jahre alter, schlanker und dunkelhaariger Mann mit Namen an. Dieser gab sich auch sogleich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu erkennen, indem er dem Betroffenen seinen Dienstausweis vorzeigte. Er teilte dem Aktivisten mit, dass er „einmal ganz unverfänglich mit ihm reden wolle“, über ein noch gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren. Dieser jedoch zeigte kein Interesse an einer Unterhaltung mit dem Verfassungsschützer und artikulierte dies deutlich.
Am frühen Morgen des 17. Februar 2007 werden 7 Antifaschisten nach einer filmreifen Verfolgungsjagd von der Böblinger Polizei in Gewahrsam genommen. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung zur Last gelegt. Anschließend wird nahezu das gesamte Repressionsrepertoire abgespult: Die Aktivisten werden verhört, erkennungsdienstlich behandelt, zu DNA-Proben genötigt, Führerscheine eingezogen, Autos beschlagnahmt usw. Nun droht ihnen vor dem Böblinger Amtsgericht eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Was war geschehen?
Am Mittwoch, 16. Juli 2008, fanden in den frühen Morgenstunden zeitgleich 18 Hausdurchsuchungen in den Orten Bühl, Achern, Gaggenau und Gernsbach statt. Beschlagnahmt wurden PCs, Handys und verschiedene Speichermedien sowie "Vermummungsgegenstände" wie Handschuhe. Die Betroffenen, denen die Beteiligung an einer symbolischen Hausbesetzung vorgeworfen wird, sind zwischen 15 und 21 Jahre alt. Bei den Durchsuchungen sollten Fotos sichergestellt werden, die die Teilnahme der Betroffenen dokumentieren und als Beweismaterial gegen andere AktivistInnen dienen können. Ziel der Polizeiaktion ist offenbar, die sich bildenden linken Strukturen zu zerschlagen und die sehr jungen AktivistInnen durch vollkommen unverhältnismäßige Maßnahmen nachhaltig einzuschüchtern.