Gentechnisch veränderter Mais kann nach wie vor in Naturschutzgebieten angebaut werden. Betroffene Imker, Landwirte und Naturschützer haben häufig keine Chance, überhaupt mit einer Klage vor Gericht gehört zu werden, da die bestehende Gesetzeslage eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht zulässt.
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