Wie hoffentlich alle wissen, wurde am 1. Januar die zweite Stufe der
Vorratsdatenspeicherung mit der sechsmonatigen Speicherung der Internet-Verkehrsdaten gezündet, d. h. die Speicherung der Anschluss- bzw. DSL-Kennung, der zugewiesenen IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Zeitzone von Anfang und Ende der Internetnutzung durch den Internetzugang-Provider, die gleichen Zeitangaben, Anschlusskennungen von Anrufer und Angerufenen und ihre IP-Adressen durch VoIP-Provider, die Postfachkennungen bzw. E-Mail Adressen von Absendern und Empfängern, ihre IP-Adressen und die gleichen Zeitangaben bei E-Mail Nutzung durch E-Mail Provider. Das auch noch einmal zur Verdeutlichung, weil ich immer noch in der Presse und anderso lese, "sie" würden auch URLs, IP-Adressen und Hostnamen der Zielrechner auf Vorrat speichern, was "sie" laut Gesetz nicht dürfen, sondern "nur" machen würden, wenn sie die Telekommunikation einer Person komplett überwachen.
Wie hoffentlich auch alle wissen, geht es u. a. um die Verkettung zwischen einer IP-Adresse, die zum Beispiel in der ausgewerten Logdatei eines Servers gefunden wird und der IP-Adresse, die von den zur VDS verpflichteten Providern gespeichert wurden, also um die Ermittlung der Beziehung zwischen beiden IP-Adressen mit anschließender Aufdeckung der Identität durch die Abfrage, welchem Kunden die aufgefunden IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, die der Provider mit seinen Vorratsdaten beantwortet. Darüber hinaus über die gleichen Vorratsdaten, welche Beziehungen zwischen Personen bestehen, wenn man ihre Identität erst über Abfragen und Auswertungen der Vorratsdaten aufgedeckt hat.
Dagegen hilft praktisch im Rahmen des technischen Selbst-Datenschutzes, wie hoffentlich alle wissen, die Anonymisierung der eigenen Identität und der Nutzung aller Internetdienste, so dass in den VDS Datenbanken wirklich nur noch zurückbleibt, dass man mit einer IP-Adresse das Internet soundso lang genutzt hat.
Das wissen die Gesetzgeber und Politiker der Vorratsdatenspeicherung so lange, wie sie ihre Pläne zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in ihren Köpfen bewegen, weshalb gerade der deutsche Gesetzgeber alle öffentlich zugänglichen
Anonymisierungsdienste ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sehen möchte.
Der verlinkte Beitrag enthält auch die Positionen der VDS-Gegner, die der Ansicht der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen der CD/CSU und SPD widersprechen. Sie sehen die gesetzliche Verpflichtung von Anonymisierungsdiensten und ihre Begründungen in der Gesetzesbegründung als unzulässig an, weshalb zumindest für Privatpersonen und Vereine, die kostenlos einen Anondienst betreiben oder für ihn Serverdienste zur Verfügung stellen, der ohne vertragliche Beziehungen zu seinen Nutzern funktioniert, die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nicht bestehe.
Aus diesen Gründen hatte zum Beispiel die
German Privacy Foundation (GPF) erklärt, für ihre Tor, I2P und Mixmaster Nodes keine Vorratsdatenspeicherungsfunktionen umzusetzen. Und wie ein Blick in die Statistik der Tor Nodes zeigt, wird diese Haltung von zahlreichen deutschen Tor Node Betreibern bis jetzt geteilt. Eine weitere Klärung werden die Verfassungsbeschwerden gegen die VDS und die eventuellen Gerichtsverfahren gegen nicht-speichernde Betreiber von Anonymisierungsdiensten erbringen.
Einen ersten Schritt in die andere Richtung, der den Argumenten der VDS-Gegner
nicht folgt – da es sich ebenfalls um nicht-kommerzielle Anbieter handelt, die ihre Teilnahme am JonDonym Anonymisierungsdienst unentgeldlich erbringen – und beinahe untergegangen wäre, haben die Betreiber der kostenlosen Mix Nodes des universitären
AN.ON Projekts unternommen, namentlich die TU Dresden mit ihrem Lehrstuhl Datenschutz und Datensicherheit, die Uni Regensburg mit ihrem Lehrstuhl Sicherheitsmanagement und das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die mit ihren Nodes auch am "JAP" Dienst teilnahmen und jetzt am
JonDonym Anonymisierungsdienst teilnehmen. Auf der Seite
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch AN.ON erklärten sie:
Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung (insb. §113a TKG) sind ab dem 1. Januar 2009 teilweise auch internetbasierte Telekommunikationsdienste zur Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat verpflichtet. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur sind auch Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird im Rahmen des Betriebes der Mix-Server des Projektes AN.ON folgendermaßen umgesetzt:
- Der erste Mix speichert die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit der eingehenden Verbindung sowie für jede Verbindung die ausgehende Kanalnummer, auf der die Daten an den zweiten Mix weitergegeben werden.
- Mittlere Mixe speichern eingehende und ausgehende Kanalnummern der Verbindungen sowie das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Kanalaufbaus.
- Letzte Mixe speichern die eingehende Kanalnummer einer Verbindung, das Datum und die Uhrzeit des Kanalauf- und Abbaus, die Quellportnummer des ausgehenden Requests sowie dessen Datum und Uhrzeit.
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist jedoch die Quellportnummer des ausgehenden Requests zu speichern.
Die Vorratsdatenspeicherung der AN.ON Nodes (wohlgemerkt wird hier nicht für die JonDonym Nodes gesprochen, die als Mixe an Kaskaden mit AN.ON beteiligt sind oder in reinen JonDonym Kaskaden laufen!) sieht dann nach meiner Ansicht zusammengefasst so aus, wenn tatsächlich alle Mixe einer Kaskade AN.ON stellen würde. Das Schema gibt aber nur an, was ein AN.ON Mix an der jeweiligen Position in der Mix-Kaskade macht, an denen er teilnimmt.
Nutzer <->
1. AN.ON Mix (IP des Nutzers, Zeitangaben, Kanalnummer outbound, IP <-> Kanalnummer Beziehung) <->
2. AN.ON Mix (Kanalnummer outbound und Kanalnummer inbound + jeweilige Zeitangaben) <->
3. AN.ON Mix (Kanalnummer inbound + Zeitangaben, Quellport der Anfrage und Zeitangabe seiner Nutzung) <- Anfrage ->
Zielrechner im Internet
Davon abgesehen, dass es im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Vorschrift gibt, irgendwelche Portnummern auf Vorrat speichern zu müssen, ist die AN.ON Implementation der VDS ein schönes Beispiel dafür, wie man über die Verkettung aller Daten, die bei den einzelnen Mix Nodes gespeichert werden, die Anonymität des Nutzers wieder aufhebt. Von der IP-Adresse des 3. AN.ON Mixes ausgehend, die man in der Logdatei des Zielrechners findet oder der überwacht wird, greift man auf die Daten des 3. Mixes zu und kann rückwärts über die Kanalnummern und Zeitangaben eine Verbindunganfrage über den 2. Mix bis zum 1. Mix zurückverfolgen, bis man schließlich vom 1. Mix auch die IP-Adresse des Nutzers erfährt, die mit der Kanalnummer der ursprünglichen Verbindungsanfrage des Nutzers verknüpft ist. Neben den Kanalnummern sind also die Zeitangaben wichtige Daten.
Etwas Zeit werden auch die Anfragen der abfragenden Sicherheitsbehörden benötigen, da ihnen zunächst nur die Beziehung 3. Mix <-> Zielrechner bekannt ist und sie dann schrittweise gesonderte Anfragen an den 2. Mix und danach an den 1. Mix stellen müssen, d. h. an alle beteiligten Mixe einer Kaskade. Aber es ist machbar. Die Aussage der AN.ON Leute, dass "
auch nach Umsetzung dieser Maßnahmen gilt, dass der AN.ON-Dienst vor seinen Betreibern sicher ist: Ein einzelner Mix-Betreiber kann mit den gespeicherten Verkehrsdaten keine Nutzer zurückverfolgen" ist zutreffend. Genauso ist zutreffend, dass eine einzelne Sicherheitsbehörde die Anonymität eines Nutzers über Anfragen an alle Mix Nodes aufheben könnte, wenn alle Mix Nodes von AN.ON gestellt würden oder sich alle JonDonym Mix Nodes einer Kaskade und ihre Betreiber in Ländern befinden würden, in denen Gesetze zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste existieren.
Zur Zeit sind noch nicht in allen Staaten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Internet-Verkehrsdaten umgesetzt oder gar ein Gesetz wie in Deutschland, dass Anonymisierungsdienste unter die Knute zwingen will. Und auch in diesen Staaten befinden sich JonDonym Mix Nodes. Derzeit gibt es auch keine reinen AN.ON Mixkaskaden, so dass die Anfragen von Sicherheitsbehörden nur unter erheblichem Zeitaufwand und Schwierigkeiten für die Behörden befriedigend beantwortet werden könnten bzw. überhaupt nicht. Ob sich das in der Zukunft ändern wird, hängt davon ab, wie alle Staaten ihre Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiter verändern werden (oder auch nicht), wie die Staaten ihre Verfahren für grenzüberschreitende Ermittlungen und Rechtshilfe-Kooperationen beschleunigen und ob sie mit Mix-Kaskaden konfrontiert sind, von denen zwei Nodes in Staaten betrieben werden, die keine Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste kennen oder umsetzen.
Zur Zusammensetzung der Mix-Kaskaden stellen sich deshalb die Fragen, wo sich die internationalen "Partner" der JonDonym Mix-Kaskaden befinden und wie dort die Vorratsdatenspeicherung für Mix Nodes bzw. Anonymisierungsdienste ausgestaltet ist und wie (außer der GPF) die "Partner" der AN.ON Mixe verfahren, denn die AN.ON Mitteilung spricht nur für die eigenen Nodes, wenn es darin weiter heißt,
diese Vorgehensweise umfasst die Betreiber von [Anm.: AN.ON] Mixen (...) und damit momentan folgende Mixe (Stand: 11.12.2008, Quelle:
http://anon.inf.tu-dresden.de/status.php):
- beide Mixe der Kaskade Dresden-Dresden,
- letzter Mix der Kaskade Forseti II.-JAP,
- letzter Mix der Kaskade SpeedPartner-ULD,
- beide Mixe der Kaskade CookieCooker
Anm.: Dresden-Dresden, Forseti II.-JAP und CookieCooker sind aktuell nicht mehr ausgewiesen / aktiv.
Zum Beispiel wäre für den Nutzer von Interesse, wie zur Kaskade SpeedPartner-ULD die Position des deutschen Mix Node Betreibers SpeedPartner zur VDS aussieht, doch dazu finden sich keine Informationen, auch nicht auf der
Seite von SpeedPartner.
Schaut man sich die Status an, scheint das die Nutzer der kostenlosen Mix-Kaskaden allerdings wenig zu kümmern, denn auf der SpeedPartner-ULD Kaskade, von der ein Betreiber in Deutschland auf Vorrat speichert und nichts über den anderen Betreiber in Deutschland bekannt ist, tummeln sich neben der JonDos-GPF Kaskade (weil die GPF die Nicht-Speicherung erklärt hat) die meisten Nutzer, was nebenbei wieder ausweist, dass sich die wenigsten Internetnutzer ihre Anonymität etwas kosten lassen wollen, was vergangene Erfahrungen mit bezahlten reinen Anonymisierungsdiensten bestätigt und deshalb auf allen anderen Bezahl-Kaskaden trotz besserer Geschwindigkeit und Verfügbarkeit die Nutzeranzahl viel zu klein ist, um große Anonymsierungsgruppen zu bilden:
AN.ON Status, 05.01.09 7:45 Uhr.
JonDonym Status, 05.01.09 7:45 Uhr.
Zum Punkt der kleinen Nutzerzahlen (geschätzt 30 -100 Nutzer im Durschnitt) auf den Bezahl-Kaskaden denke ich, dass sich JonDonym überlegen muss, welche zusätzlichen Funktionen und Dienste JonDonym neben dem reinen Datentransport anbieten könnte, denn angesichts kostenloser Alternativen wie I2P, Tor, Freenet & Co wird meiner Meinung nach JonDonym sonst langfristig nicht überleben. Ob sich das Ganze bis jetzt überhaupt rechnet, kann ich nicht beurteilen. Aber das nur nebenbei bemerkt.
Für die Oberfläche des JonDonym Clients wäre es sinnvoll, wenn direkt und nicht nur in einem Untermenü der Einstellungen für den Nutzer erkennbar wäre, wo Betreiber und Server ihren Standort haben, ob es an diesem Standort VDS für Anonymisierungsdienste gibt und ob der Betreiber dafür eine Funktion implementiert hat.
Für den Dienst als solchen und seine Nutzer wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, wenn Betreiber wie die Universitäten und das ULD lieber direkt ihren Dienst einstellen, anstatt VDS- und Überwachungs-Funktionen für Mixe zu entwickeln und umzusetzen, wie man das bereits seit 2006 macht, denn neben der oben beschriebenen "neuen" Funktion wird im AN.ON Projekt "
momentan an einer möglichst datenschutzfreundlichen Überwachung" gearbeitet, wobei schon jetzt und nach den
Erfahrungen mit dem BKA und LKA der JAP Client eine "
Strafverfolgungsfunktion" zur
"Überwachung zukünftiger Verbindungen durch die Mix-Kaskaden" eingebaut hat, die das AN.ON Projekt auf der Seite JAP und Strafverfolgung so beschreibt:
Eine Überwachung zukünftiger Verbindungen setzt voraus, dass jeder Mix die Ein-Ausgabe-Zuordnung einer bestimmten Nachricht sofort online mitprotokolliert. Es wird die zu enttarnende Verbindung markiert. Dadurch kann
unter Mitarbeit aller Mixe die Nachricht deanonymisiert werden. Diese Markierung kann lediglich von den beteiligten Mixen erkannt werden. Die Funktionsweise ähnelt der der Fangschaltung im Telefonnetz. Auf diese Weise ist es möglich, die Zugriffe auf eine bestimmte Webadresse zu protokollieren.
Die sogenannte "datenschutzfreundliche Überwachung", mit der sich der JAP Client und AN.ON an der Quadratur des Kreises versuchen, die man auch als "aufhebbare Anonymisierung im Einzelfall" bezeichnen könnte, eignet sich wie die "neue" Funktion ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung, denn laut der
Kurzbeschreibung der "datenschutzfreundlichen Überwachung" "
kann die Aufdeckung [Anm.: der IP-Adresse des Nutzers] in Echtzeit geschehen oder über früher geloggte Daten". Die Kurzbeschreibung:
Alle angemeldeten Nutzer treten unter einem Gruppenpseudonym auf (Schwellwert-Gruppensignaturschema), das mit ihrer IP-Adresse verbunden ist, allerdings so, dass nur
alle Mixe gemeinsam diese aufdecken könnten (zur Verschleierung der IP im Gruppenpseudonym werden Blinde Signaturen verwendet, welche der erste Mix ausstellt). Um den Dienst nutzen zu können, müssen sie mithilfe dieses Pseudonyms Signaturen leisten, die der letzte Mix überprüfen kann. Diese Signaturen können einer Nutzer-IP-Adresse zugeordnet werden, wenn eine Strafverfolgungsbehörde
für alle Mixe einen gültigen Gerichtsbeschluss zur Überwachung der Zugriffe auf ein oder mehrere URLs vorweist, und der Nutzer auf eine dieser URLs zugegriffen hat, allerdings nur, wenn
alle Mixe in der Kette zusammenarbeiten. Und auch dann wird nur eben diese eine IP aufgedeckt, welche nicht einmal die Mixbetreiber selber entschlüsseln können, sondern nur die Strafverfolgungsbehörde (Atomares Schwellwert-Proxy-Wiederverschlüsselungsschema).
Die Hervorhebungen habe ich angebracht, weil sie für die Probleme der Sicherheitsbehörden ausschlaggebend sind, die weiter oben dargestellt wurden, weil sie noch die einzigen "Datenschutz" Funktionen in einem System bieten, das mehrfache Fuktionen zur Überwachung und Vorratsdatenspeicherung umsetzt und weil sie unterstreichen, dass langfristig für alle Betreiber-Standorte (Staaten) die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdiensteanbieter umgesetzt werden müsste, um der Anonymität den Garaus zu machen. Worauf dieser Beitrag nicht eingeht, ist das Modell eines omnipotenten globalen Angreifers, der in der Lage wäre, alle Verbindungen zu allen, zwischen allen und von allen Knoten eines Anonymisierungsdienstes zu Zielrechnern ausgehenden Verbindungen zu überwachen und ggf. zusätzlich alle Internetzugang-Provider zur tieferen Inspektion der Datenpakete seiner Kunden verpflichtet oder dies erlaubt.
Ich hoffe, mein Beitrag ist so objektiv, wie es mir möglich ist Darüber hinaus würde ich mir eine aktuellere und umfassendere Aufklärung und Information seitens JonDonym und AN.ON wünschen, die vielleicht kürzer und für alle Nutzer verständlicher daherkommt als dieser Beitrag, nicht nur auf ein paar
Seiten oder in einem
Forum stattfindet und eben nicht in einem
Weblog. Hat man doch nichts aus der Informations-Misere während und nach der BKA/LKA Geschichte gelernt?
Weitere Meldungen und Informationen zur Frage, wie es mit Anonymisierungsdiensten und der VDS weitergeht, werden unter diesen Beitrag eingestellt oder angehängt.