News RSS-Feeds Termine Kontakt Über uns

- Ravenhorst -

Themen

Mehr Initiativen

Ravenhorst

Kai Raven (18.11.2008 21:16)

ThatsMyFace sucht Dein Gesicht!

NewScientists New Sharp Science Weblog berichtete im Beitrag Lifelike masks of a future you über ein Angebot, dem die Lemminge des "Web 2.0", die es nicht erwarten können, dem Web ihre persönlichen Daten und Merkmale zu übergeben, kaum widerstehen dürften.

Das Angebot stammt von ThatsMyFace, einem Spin-Off des Computerlabors an der Universität von Cambridge, bei dem man wie bei anderen Diensten ein Frontal- und Profilfoto eines Gesichts hochlädt. Kennt man ja von der ED-Behandlung, nur dass sich Netzbürger in diesem Fall freiwillig behandeln lassen.
"Gesichtsverzeichnis" mit den neuesten Gesichtern der aktuellen Lemminge bei ThatyMyFace. Wie bei Systemen der "intelligenten Videoüberwachung" mit 3D-Rekonstruktion erfasster Gesichter zur Verbesserung der biometrischen Gesichtserkennung huschen über die hochgeladenen Fotos Algorithmen, die Geometrie, Lichtgebung und Textur der Gesichter analysieren, um dann digitale 3D-Modelle zu erzeugen. Die benutzt dann ThatsMyFace, um aus ihnen dreidimesionale Plastiken des Gesichts herzustellen, die mittels 3D-Printer in Plastik gegossen oder mit Laser in Glasblöcke projiziert werden, falls der Nutzer und Kunde sein eigenes Gesicht in dieser Form ab 29 US$ kaufen möchte.
Dein Gesicht als 3D Hologramm im Glasblock oder als Statue.
Abbildungen: ThatsMyFace. Zur Steigerung des Anreizes, den natürlich als "Beta" gekennzeichneten Dienst auch zu nutzen, bietet ThatyMyFace als Fun-Faktoren zusätzlich an, dass Nutzer ihr 3D-Gesicht altern lassen, mit einer anderen Hautfarbe darstellen, als Gesicht des anderen Geschlechts umwandeln oder die Attraktivität bewerten lassen können.

Interessant könnte das Angebot werden, wenn man sich nicht nur als Gesichtsstatue selbstverliebt verschenkt oder auf den Schreibtisch stellt, sondern aus dem eigenen oder einem fremden Gesicht über Dienste wie ThatyMyface Latex-Gesichtsmasken anfertigen lassen kann, die man dann den ach so intelligenten Videoüberwachungskameras präsentiert. Dann würde analog zur Anfertigung gefälschter Fingerabdrücke nur noch der Einsatz von Kontaktlinsen mit passender Iris fehlen, um Videoüberwachungskameras wieder ein Stück weit mehr in die Irre zu führen oder visuell-optischen Identitätsmissbrauch zu betreiben, um den sich die Lemminge genauso wenig scheren wie das Unternehmen.

Kai Raven (18.11.2008 19:58)

Erfolg nach 38 Jahren Überwachungsmarathon

Der FoeBuD e. V. gibt eine Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte wieder, die von der Liga anlässlich der Einstellung der Beobachtung von Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung herausgegeben wurde.

Rolf Gössner, u. a. Vizepräsident der Liga, Mitherausgeber des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und Autor des zuletzt erschienenen Buches Menschenrechte in Zeiten des Terrors — Kollateralschäden an der "Heimatfront" und für die Liga Mitglied in der Jury des Big Brother Awards, stand seit 1970 unter der Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz – seit 38 Jahren.

Dagegen hatte es in Deutschland und weltweit Proteste gegeben und Rolf Gössner hatte den Verfassungsschutz und die Bundesregierung verklagt, um "Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat, die Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung zu erreichen", wie es in der Pressemitteilung heißt. Was jeder machen sollte, der von seiner Überwachung erfährt – wenn er es aufgrund der Informationspflichten für Sicherheitsbehörden oder Tipps irgendwann erfährt.

Zwei Tage vor Beginn der mündlichen Gerichtsverhandlung am 20. November vor dem Verwaltungsgericht Köln rückte der Verfassungsschutz damit heraus, "... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist." Dazu vermutete der Anwalt von Rolf Gössner, dass "es den Anschein hat, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen wollen." Aber so schnell wird man den Geheimdienst nicht vom Haken lassen, denn das Verfahren wird solange weitergehen, bis der Geheimdienst alle Daten, Akten und Informationen des Überwachungsmarathons offengelegt hat.

Die Geschichte und der Erfolg Rolf Gössners zeigt auch auf, wie wichtig Informationspflichten für Sicherheitsbehörden in Sicherheitsgesetzen sind, die nicht ausufernd außer Kraft gesetzt werden können und die Verankerung effektiver Möglichkeiten, gegen die eigene Überwachung den Rechtsweg beschreiten zu können. Das gilt zum Beispiel auch für das BKA-Gesetz.

Die Washington Post berichtete am 16. November 2008 in ihrem Artikel Pakistan and U.S. Have Tacit Deal On Airstrikes, gestützt auf die Aussagen hochrangiger Amtspersonen, über einen informellen Deal, der im September 2008 zwischen der Bush-Administration und der Regierung Pakistans für den roboterisierten Drohnen-Krieg in Pakistan geschlossen wurde, über den schon lange bezüglich der Drohnen-Angriffe Vermutungen angestellt wurden.

Nach den Aussagen lautet dem Deal gemäß die Linie der CIA, des US-Militärs und der US-Regierung, keine Angriffe mit Predator, Reaper und Global Hawk Drohnen in den Stammesgebieten zu bestätigen und Stillschweigen zu bewahren, während die Regierung Pakistans die Linie verfolgt, die Angriffe öffentlich für die pakistanische Öffentlichkeit zu missbilligen, die Desinformation zu streuen, die Angriffe würden sich auf die afghanische Seite der pakistanischen Grenzregion richten, aber im Hintergrund den Angriffen genauso stillschweigend zuzustimmen und Militärs wie auch den pakistanischen Geheimdienst mit den Amerikanern koopererieren zu lassen.

Wie es in dem Artikel weiter heißt, folgten dem geheimen Deal im September ein intensiver Besuchsverkehr hochrangiger Militärs und Geheimdienstler beider Seiten. Pakistans Präsident Zardari war im gleichen Monat des Deals "auf Besuch" bei Bush, General Pasha, Chef des pakistanischen militärischen Geheimdienstes ISI traf Ende Oktober mit seinen ameriknaischen Kollegen in Washington zusammen, US-General Petraeus, ab Ende Oktober Chef des Zentralkommandos (CENTCOM), machte Anfang November eine Stippvisite in Pakistan und am 12. November gab es ein informelles Treffen zwischen CIA-Direktor Michael Hayden und Präsident Zardari. Zweck der Gespräche war wohl, die Details des Deals und verdeckten Drohnen-Krieges auszuhandeln und auszuloten, wie es nach der US-Wahl weitergehen würde.

Nicht mehr direkt, aber indirekt zwischen den Zeilen wird die Vermutung geäußert, dass die enge Kooperation und Deckung Pakistans neben den 10 Milliarden US$ US-Militärhilfe seit 2001 auch mit den 7,6 Milliarden US$ erkauft wurde, die Pakistan vom IWF zur "Bewältigung der Finanzkrise" erhält.

Interessant ist auch ein Gespräch Zardaris mit dem demokratischen US-Senator John F. Kerry, dass an die Washington Post herangetragen wurde. Laut des Gesprächs habe Zardari Kerry darauf hingewiesen, dass die US-Regierung erkennen müsse, dass Pakistan mehr geleistet habe, als die US-Regierung anerkenne und Pakistan ein Opfer des gleichen Aufruhrs sei, den die USA bekämpfe. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass weiter Waffen und Geld nach Pakistan fließen muss, auch unter Obama. In dem Gespräch soll Zardari auch das Interesse Pakistans angemeldet haben, mit den gleichen Waffen beliefert zu werden, mit denen amerikanische Streitkräfte und Geheimdienste ihren Krieg in Afghanistan und Pakistan führen, sprich Killer-Drohnen und weiteres High-Tech Kampfgerät für Pakistans Militär und Geheimdienste – "geben sie [Anm.: die Killer-Drohnen] sie uns, wir sind ihre Verbündete" soll Zardari Kelly gesagt haben.

Von dort spannt der Artikel den Bogen zu den neuen militärischen Systemen, die laut Vertretern der Antiterror-Behörden und -Abteilungen der USA in Pakistan verwendet werden und Gegenstand des Beitrags Rätselraten über geheimes Kill-Programm des US-Militärs waren. Neben den Raketen, die von den Predator Drohnen der CIA abgefeuert werden, so der Artikel, habe man laut der Antiterrorvertreter während des Jahres "neue Hardware in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion zum Einsatz gebracht, die es erlaube, die Bewegungen vermuteter Kämpfer sehr genau zu verfolgen".

Zur "neuen Hardware" zu "Identifizierung, Aufspürung und Lokalisierung", von der "viel unter Geheimhaltung" stehe, gehöre demnach der konzertierte Einsatz "leistungsfähiger Sensoren an Spionagesatelliten, Flugzeuge, Luftschiffe und Drohnen jeder Größe verschiedenster Typen." Oder wie es der Staatssekretär für Geheimdienste im Pentagon James R. Clapper Jr., während einer Konferenz (wohl dem Geospatial Intelligence Symposium 2008) umschrieb: "Die neuen Produkte der Kriegsführung ist sehr Laser-ähnlich und präzise geworden. Mit ihnen hat man die Möglichkeit, sobald man weiß, hinter was man her ist, das sehr lückenlos und ununterbrochen zu beobachten und zu überwachen – beharrlich. Und dann, im richtigen, kritischen Augenblick, mit der nötigen Rücksicht zur Reduzierung von Kollateralschäden, dieses Individuum auzuschalten." Das es Unterschiede zwischen der Realität des verdeckten Drohnen-Krieges in Pakistan und den Umschreibungen des Geheimdienstlers gibt, zeigt der steigende Body Count ziviler Opfer mit jedem Drohnen-Angriff.

Wir haben hier also alle Merkmale und Bestandteile eines schmutzigen Krieges, der mit neuen Mitteln der Überwachungs- und Kriegstechnik aufgrund geheimer, stillschweigender Vereinbarungen zwischen den USA und Pakistan geführt wird, bei dem die Bevölkerung auch als Versuchtiere für den Einsatz der Technik herhalten muss, wie sie in Zukunft in anderen Konflikt- und Kriegsgebieten zu sehen sein wird – alles nur, um eine Handvoll zu ersetzender Taliban und Al Qaida Kommandeure auszuschalten? Das es in der restlichen Presse, insbesondere der deutschen Presse, keine ähnlichen Berichte und Artikel gibt, kann ich mir nur noch mit dem stillschweigenden Einverständnis erklären, dass diese Handvoll es wert sind, dass in Pakistan der neue Typ des "Globalen Krieges gegen den Terror" durchexerziert wird und er auch deshalb legitim ist, weil er den Sicherheitsinteressen Deutschlands dient.

Kai Raven (14.11.2008 21:13)

Die Geschichte mit den BND IPs

Zur Liste der IP-Adressen auf WikiLeaks, die dem BND gehören sollen, über die u. a. Heise in der Meldung BND-Mitarbeiter haben angeblich Wikipedia-Einträge geändert berichtete und Fefe hinwies, hatte mir jemand seine IP Blockliste zugeschickt, die neben den "BND" IP-Bereichen aus der WikiLeaks Veröffentlichung und den whois Informationen auch IP-Bereiche für diverse Landes- und Bundesministerien, sowie Landeskriminalämter und das BKA enthält, aber die auskommentiert und ohne Verbotsanweisung.

Das Ganze ist für die Unix/BSD Portierung des DenyHosts Daemon gedacht, der /etc/hosts.deny aktualisiert, könne aber auch für Firewalls, Paketfilter und Filteranwendungen verwendet werden, wie der Einsender dazu schreibt. DenyHosts setzen Anwender dazu ein, um Login- und Einbruchsversuche bei ihren SSH Servern zu unterbinden. Wer damit etwas anfangen kann oder will, kann sich die Liste herunterladen.

Nun ist es ja nichts Neues und sollte spätestens seit Einrichtung der von Polizei- und Geheimdienstbehörden gemeinsam betriebenen Zentren zum Monitoring von Webseiten, Webforen, Weblogs, IRC-Channels usw. bekannt sein, dass Polizei- und Geheimdienstbehörden "im Internet auf Streife gehen", sich Inhalte anschauen und automatisiert analysieren lassen, Plattformen und Dienste beobachten oder auch verdeckt teilnehmen.

Sofern es mein Weblog oder meine Homepage betreffen könnte, wäre es vielleicht interessant, wie Fefe schrieb, nachzuschauen, ob mich der BND, der Verfassungschutz, ein LKA, das BKA, irgendein ausländischer Dienst oder andere Behörden und Ministerien "besuchen". Aber auf der anderen Seite interessiert es mich auch nicht brennend. Nicht, weil ich alle Ansätze der Sicherheitsbehörden zur Überwachung von Internetdiensten und -nutzern legitim finde, sondern weil sie sich meinetwegen anschauen und durchlesen können, was ich hier schreibe. Themen, Inhalte und Aussagen, die zu einer engeren Fokusierung, sprich harten Überwachung führen würden, würde ich eh anders und anderswo präsentieren.

Ich könnte einen möglichen Besuch auch nicht mit IP Blocklisten verhindern, jedenfalls nur so lange, wie solche IP-Adressen und Bereiche dafür genutzt werden. Was mich zur Frage bringt, wie dämlich eigentlich Behörden wie der BND sind, wenn sie für ihre Recherchen keine Tools wie den TCP Onion-Router (Tor) benutzen, für die sie anfänglich auch gedacht waren. Wenn sie es aber machen oder über einen anderen anonymisierenden Dienst gehen oder sich verdeckt zusätzliche Anschlüsse bei einem Internetzugangsanbieter besorgen, wie es jeder machen kann oder mal was privat erledigen ("Karl-Heinz, kannst Du das heute Abend bei Dir erledigen, wir haben ja gleich Feierabend"), dann kann ich Besuch und Beobachtung erst recht nicht mit IP-Listen und -Filtern verhindern oder bemerken.

Etwas anders verhält es sich, wenn ich Server betreibe, für die ich als Betreiber identifizierbar bin und die öffentlich zugänglich sind. Dann kann es schon interessant sein, staatliche und kommerzielle Interessenten und Schnüffler auszusperren – wenn es auch dabei nicht die erwähnten Umgehungsmöglichkeiten gäbe, die man umgekehrt als Internetnutzer anwendet, um Überwachung, Kontrolle und Zensur zu unterlaufen. Von der potentiellen Gefahr, legitime Besucher und Nutzer ganz auszusperren, wenn man Filter- und Blockiersysteme nicht prüft und pflegt oder die IP-Adressen und -Bereiche auf eine andere Person oder Organisation übergehen.

Wirklich interessant und bedenklich wird die Geschichte mit den BND IPs, wenn Geheimdienst- und Polizeibehörden mit ihnen oder anderen IPs im Netz aktiv werden: um Inhalte wie in der Wikipedia zu ändern, zu manipulieren oder selbst einzustellen, um in fremde Rechnersysteme einzudringen, um dort "den Bundestrojaner" für das Abfangen von Passwörtern, Gesprächsinhalten und Abgreifen oder Vernichten von Daten unterzubringen, um als Undercover Agents in extremistischen Umfeldern zu operieren mit der Gefahr, als Agent Provocateur zu wirken und wenn ihnen dazu die Befugnisse und Mittel von Sicherheitspolitikern per Gesetz in die Hände gelegt werden. Ich denke nicht, dass Kontrollinstanzen wie das Parlamentarische Kontrollgremium solche "Anwendungen" ausreichend auf ihrem Kontrollschirm haben und wenn, erfahren wir nichts darüber.

P. S.: Klar, Angebote wie WikiLeaks, Cryptome oder andere Informationsverbreiter, interessante Mailsendungen und ihre Inhalte sind immer wichtig. Nicht das es zu Missverständnissen kommt

Wie niedrig die Schwelle ist, ab der sich Sicherheitsbehörden in Deutschland wie das Landesamt für Verfassungschutz von Hamburg präventiv Informationen und persönliche Daten von Personen über Auskünfte bei Behörden zur Abwehr möglicher Gefahren im Vorfeld besorgen, zeigt uns der Artikel Nachrichtendienst späht Infostände aus in der taz.

In Hamburg – wie wohl auch in (allen) anderen Bundesländern – lassen sich die Landesämter für Verfassungsschutz eh von der Polizei die Informationen und Namen der anmeldenden Personen, Organisationen und Vereine übermitteln, die Infotische aufstellen, um dort zum Beispiel Broschüren auszulegen, Unterschriften zu sammeln oder mit interessierten Passanten zu diskutieren und zwar von allen Infotischbetreibern, seien es Tierschutzvereine oder die Ortgruppen des AK Vorrat.

Da es dem Hamburger Verfassungsschutz nicht passte, "nur unvollständig und mittelbar über die Polizei" informiert zu werden, dachte man sich, dass es doch besser wäre, die Bezirksämter direkt anzuzapfen und sie dazu aufzufordern, alle Informationen und Daten über alle Infotischtypen den Verfassungsschützern zu übermitteln, was ein paar Bezirksämter auch gemacht haben.

Nach der Methode "Die Guten ins Töpfen, die Schlechten ins Kröpfchen" im berühmten Märchen Aschenputtel, folgt danach der Selektionsprozess im Landesamt: Die Daten und Informationen zu Infotischen der "Öko- und "Tierschutz-Initiativen", die zum Beispiel nicht Earth First! angehören, von Kirchen, "Organspendervereinen" usw. lässt man laufen, sprich sollen angeblich nicht gespeichert werden, während man für politische Organisationen, gegen die der Nachrichtendienst den "präventiven Vorverdacht" hegt, ihnen komme ein hohes Bedrohungs- und Gefährderpotential zu, die Daten und Infomationen in Datenbanken und Dateien weiterverarbeitet und speichert. In welche "Gefährder" und "Antiterror" Datenbank die Daten und Informationen weiterreisen oder gar per Datenaustauschabkommen ins Ausland abwandern könnten, weiß nur der Nachrichtendienst und die sie kontrollierenden Einrichtungen – in welcher Quantität und Qualität auch immer. Genauso, ob der nachrichtendienstlichen Erbsenzählerei Besuche von Verfassungsschützern folgen, die Betreiber und Besucher von Infotischen "vorsorgend" observieren.

Andere Bezirksämter folgten den Aufforderungen nicht oder nur teilweise. Sie hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderungen und besannen sich darauf, dass der Verfassungsschutz eigentlich bei tatsächlichen Anhaltpunkten für Vorbereitungshandlungen und Verhaltensweisen aktiv wird und sich zu informieren hat, die u. a. schwerwiegend gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der öffentlichen Ordnung, des Bestandes der politischen Strukturen in Deutschland gerichtet sind oder im Auftrag einer feindlichen, fremden Macht initiiert werden. Sie übermittelten "nur" im Falle von Infotischen von Parteien und politischen Organisationen.

Anzumerken wäre vielleicht noch, dass das Landesamt in Hamburg wie alle anderen Verfassungsschutzämter im Laufe der Jahre und im Gefolge immer neuer Gesetzesänderungen zum "Schutz und Trutz" Deutschlands, immer mehr Auskunftsrechte eingeräumt bekommen hat. Dazu zählen u. a. Auskünfte bei Internet- und Telekommunikationsprovidern, der Post oder Transportunternehmen.

Die grüne GAL als Koalitionspartner der CDU sah sich übrigens überrascht – sowohl von der Anfrage der Partei Die Linke, die das Spiel der Ämter und Verfassungsschützer ans Tageslicht brachte, als auch von der Beantwortung seitens ihres Koalitionspartners.

Kai Raven (13.11.2008 08:46)

Zum Start von Europeana in einer Woche

Ab dem 20. November wird es von der EU ein weiteres interessantes Angebot für Bürger geben, denn dann startet offiziell das Europeana Portal.

Bei Europeana handelt es sich um ein Projekt im Bereich Digitale Bibliotheken des eContentplus Programms der i2010 -Initiative zu Digitalen Bibliotheken der EU, das im Juli 2007 gestartet wurde. Ziel des Projekts war die Verwirklichung einer Kombination aus Digitalem Museum, Archiv und Digitaler Bibliothek, über die Filme, Fotografien, Gemälde, Musikaufnahmen, Karten, Manuskripte, Bücher, Zeitungsartikel und archivierte Dokumente zugänglich werden, die bereits von Bibliotheken, Museen, Archiven, Wissenschaftsinstitutionen und audio-visuellen Sammlungen in Europa digitalisiert wurden.

Das Europeana Portal wird zum Start Zugriff auf 2 Millionen Objekte bieten, bis 2010 sollen über Europeana 6 Millionen Objekte zugänglich gemacht werden. Laut der epractice Meldung "Europeana": The European Digital Library is launched stehen für den Zeitraum von 2009 - 2010 ingesamt 119 Millionen € für Digitalisierungsprozesse, Forschungsaktivitäten zu digitalen Bibliotheken und zur digitalen Erschließung der Bestände zur Verfügung. Neben Europeana kann man natürlich auch in Angeboten wie der Europäischen Bibliothek in Beständen der europäischen Nationalbibliotheken forschen und stöbern, die von der Königlichen Bibliothek der Niederlande unterhalten wird. Es muss ja nicht immer die Wikipedia sein.

Das Europeana Portal ist schönes Beispiel, was die Europäische Union auch sein kann und ein Dienst, der neben der Bereitstellung von Dokumenten und Mitteilungen über Feeds oder Live-Übertragungen von Ausschuss- oder Plenarsitzungen jedem Bürger ermöglicht, sich mit Hintergrundinformationen, geschichtlich-kulturellem Wissen und tagespolitischen News zu versorgen – wenn die nötige Offenheit und Transparenz der beteiligten Institutionen hinzukommt, die auch Grundlagen sind, damit sich Bürger überhaupt für politische, gesellschaftliche und kulturelle Aspekte interessieren und selbst aktiv werden – in welcher Form auch immer und jenseits der Frage, ob sie die Möglichkeiten, Dienste und Angebote auch nutzen und annehmen.

Ein Punkt, bei dem es immer noch bei der Europäischen Union hapert, auf den insbesondere das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedsstaaten immer wieder hinweisen, ist die Mehrsprachigkeit der angebotenen Dienste und Informationen. Ich habe zum Beispiel mit englischsprachigen Dokuemnten kein Problem, aber wenn es dann sehr lange Texte sind, kostet es einfach mehr Zeit, die zu lesen und zu analysieren. Zu einem "geeinten Europa" gehört auch, dass der Einwohner einer Kleinstadt in Rumänien, der sich vielleicht keinen eigenen Computer und Internetzugang zulegen kann, in seine Stadtbibliothek geht und über den dortigen Internetzugang alle Objekte, Dokumente und Informationen in seiner Landessprache abrufen kann, statt nur Quellen in Sprachen eines "Kerneuropas" aus Deutschland, Frankreich usw. vorzufinden. Das Europeana Portal startet zum Beispiel mit deutsch-, englisch- und französischsprachiger Oberfläche, ein Hauptpunkt im Programm zur Weiterentwicklung des Portals liegt aber in der Umsetzung einer multilingualen Bedienung.

Da hier im Weblog Inhalt und Konsequenzen des BKA "Ermächtigungsgesetzes", die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Mikrofon- und Videoüberwachung, heimlicher Einbruch in Wohnungen, Rasterfahndung, der neue geheimdienstliche Charakter des BKA und die weitere Zerstörung des Trennungsgebots, "Richterband" und zweifelhafter Richtervorbehalt, Eilfalleingriffe, präventives Belauschen der Internet- und Telekommunikation, Kernbereichsverletzungen usw. usf. mehr als genug Gegenstand war, verweise ich zum Beschluss des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKAG-E), in das von 549 Bundestagsabgeordneten 375 Abgeordnete mit ihrer Stimme namentlich eingewilligt haben, während 168 Abgeordnete mit Nein stimmten, auf die Ausführungen von ein paar anderen Personen.

Wolfgang Neskovic, Ex-Richter des Bundesgerichtshofes und Mitglieder der Partei Die Linke im Interview "Das BKA wird zu einer Spitzelzentrale" mit der Frankfurter Rundschau, Gerhart Baum, Ex-Bundesinnenminister, Mitglied der FDP und einer der zukünftigen Beschwerdeführer gegen das BKAG-E vor dem Bundesverfassungsgericht im Interview "Ich fühle mich zur Klage verpflichtet" mit der taz, der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Thilo Weichert im Gastkommentar Eine Gestapo sollte es nicht wieder geben der Presse.

Worum es ging, konnte man in der Aussprache u. a. an dem Schmierentheater zwischen Uhl und Wiefelspütz oder dem vom Rednerpult mit Phrasen, Diffamierungen und Beleidigungen herabgeifernden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ablesen. Es ging um einen weiteren großen schwarzen Tag für Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die Freiheit, einen weiteren Schritt in den Polizeistaat hinein.

Kai Raven (12.11.2008 00:56)

Politiker ohne eigenes Rechtsbewustsein

In der Heise Meldung Sachsen-Anhalts Justizministerin zweifelt am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung vom 11.11.08 geht es eigentlich auch um das IGF und für einige Leute "neue" Erkenntnisse, die mir nur noch ein Gähnen entlocken.

Der traurigste und erbärmlichste Satz im Beitrag stammt von der erwähnten Justizministerin (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung als Platzhalter für alle anderen Sicherheitsgesetze, der sich nahtlos an die Haltung der SPD zur Sicherheitspolitik und das politische Gebaren der SPD-Bundestagsabgeordneten zum Beschluss der Vorratsdatenspeicherung anfügt, aber auch hinsichlich aller Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieder der Parteien, die jeweils an der Macht sind: Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, "wo es immer den Ruf nach Mehr gibt". Sie habe daher die Hoffnung, "dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist", sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Wie kann man solche Leute noch wählen.

<anfang>

Macht das "Web 2.0" dumm, führt ins Chaos und zur Massenverdummung?

Nein. Aber bei einigen überlasteten und elitären Internetunternehmern und Autoren bin ich mir nicht sicher.

Will man im Internet und "Web 2.0" nur das "Wissen üblicher Experten" konsumieren und die Vorherrschaft einer "traditionelle Meritokratie von bewährten Experten", nur "kontrollierte Meinungsäußerungen" lesen und keine "anonymen" Meinungsäußerungen zulassen?

Nein.

Handelt es sich bei Weblogs, sozialen Netzwerken und Diensten um eine "Explosion der Selbstdarstellung", in denen "alle gleichzeitig reden, aber keiner dem anderen zuhört"?

Nicht nur, aber immer mehr. Die Idee "einer Blogoshphäre" und des "Sich-Miteinander-Vernetzens" stinkt jedenfalls wie eine Leiche.

Sollte man sich als Blogger oder "kommunistischer" Sozialnetzwerker in Mitleid mit und Rücksicht auf "Medien, deren klassisches Geschäftsmodell, Inhalte zu kaufen, (angeblich) ausgehebelt wird", hart arbeitenden und "an den Rand gedrängten Medienprofis, Plattenfirmen, Verlagen und Kreativen" üben?

Nein, aber man sollte sich mit Verlinkung, Quellenangaben und Credit bedanken und sich überlegen, wie, wann und ob man andere Schöpfungen und Inhalte verwendet.

Sollte man eigentlich Personen ignorieren, die das Antibild des partizipierenden, sich eigene Meinungen bildenden und sie äußernden Bürgers, der "Experten" und "Profis", die ihm die Welt erklären sollen, mit Distanz und Kritik begegnet, favorisieren, weil wir den Untertanentyp bestens kennen?

Mit Sicherheit.

</ende>

Den Hintergund des Beitrags erfährt man im Artikel Macht Web 2.0 dumm? im Handelsblatt und die Postitionen anderer ungezogener Blogger bei Rivva.

Andrew Lewman, ein Vorstandsmitglied des Tor Projekts und Betreiber des Ausgangsknotens und Verzeichnisservers "phobos" für das anonymisierende Tor Netzwerk, beschreibt im Beitrag Five Years as an Exit Node Operator, wie man auch als amerikanischer Betreiber der Ausgangsknoten, die an vorderster Front mit Hausdurchsuchungen, Problemen mit dem Hoster, polizeilichen Anfragen und Beschwerden rechnen müssen, trotzdem "überlebt", aber auch, welche Komplikationen und zusätzliche Arbeit auf einen Ausgangsknotenbetreiber zukommen kann, nachdem er seinen Tor Knoten startet. Zum Verständnis kurz und grob der Weg im Tor Netz skizziert: Nutzer <-> Tor Eingangsknoten <-> Tor Mittelsmannknoten <-> Tor Ausgangsknoten <-> Ziel (Webserver, IRC Server usw.).

Seit 2003 betreibt Andrew den Ausgangsknoten auf einem angemieteten Server, zunächst mit den Standardeinstellungen, was zu einer Anfrage seitens des ISP führt, weil sein Ausgangsknoten für einen breiten Botangriff auf das DALnet IRC-Netzwerk missbraucht wurde und deshalb die IP-Adresse des Ausgangsknotens in den Logdateien auftauchte. Nachdem er dem ISP telefonisch lang und breit erläutert hatte, was es mit Tor auf sich hat, ließ der die Sache bis auf die Forderung, die IRC Ports für den Torknoten zu sperren, auf sich beruhen. Andrew sperrt die bekannten IRC Ports in der Ausgangsrichtlinie ("Exit Policy") und es geht erst einmal weiter.

Dann erlässt der ISP neue Nutzungsbedingungen, die das Betreiben von Proxydiensten untersagen. Um nicht wegen des Ausgangsknotenbetriebs aufzufallen, wechselt Andrew den Modus seines Knotens auf die "Mittelsmann" Position und lässt den Torknoten entgegen der neuen Nutzungsbedingungen weiterlaufen. Dann erhält die Firma einen neuen Eigentümer, der das Treiben von Andrew bemerkt und ihm die Wahl lässt, entweder den Torbetrieb einzustellen oder den Vertrag gekündigt zu bekommen.

2005 wechselt Andrew deshalb den ISP und lässt seinen Tor Ausgangsknoten auf einem neuen Server mit anderer Hardware weiterlaufen. Zunächst wieder als Mittelsmann. Wegen Abrechnung nach Bandbreitenverbrauch und weil der Knoten ordentlich Daten transportiert, limitiert er den Durchsatz des Torknotens per "BandwidthRate" Option in der Tor Konfiguration, während ihm der CEO des ISP im Chat erklärt, er habe keine Probleme mit Tor.

Fein, denkt sich Andrew und wechselt den Modus wieder auf Ausgangsbetrieb mit gesperrten IRC Ports. Da sein Torknoten wieder benutzt wird, diesmal für Dinge, die nach Auffassung von Unternehmen Copyrightverstöße nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) darstellen, sprich "Filesharing", erhält er fast stündlich DMCA Beschwerden von den DMCA Bots, die das Internet nach möglichen Verstößen gegen den DMCA abgrasen. Andrew bastelt sich ein automatisches Beantwortungsverfahren, um die Beschwerden automatisiert mittels einer Vorlage per E-Mail zu beantworten, legt aber nach drei Wochen doch entnervt den Schalter in Richtung Mittelsmann-Betrieb um, wartet einen Monat ab und wechselt wieder auf den Ausgangsbetrieb mit gesperrten IRC Ports.

So lässt er phobos monatelang laufen, während er mal von Google eine Beschwerde bekam, weil jemand über phobos in Google Groups trollte oder von einem Blogger, der sich über Spammer beschwerte, die phobos missbrauchten, die er mit Erklärungen zu Tor und Informationsvorlagen zu Tor ausräumen kann.

Wie er schreibt, wachsen in letzter Zeit DMCA Beschwerden wieder an, die nun direkt an die ISPs geschickt werden. Mit seinem kooperativen ISP und dem Beantwortungssystem behandelt Andrew die Beschwerden in gewohnter Weise. Als Resümee zählt er am Ende bis 2008 50 DMCA Beschwerden und 20 weitere Beschwerden wegen Missbrauchs seines Torknotens auf, aber keinen Besuch durch das FBI oder andere Sicherheitsbehörden.

Das dies auch anders aussehen kann, zeigen andere Berichte der Betreiber von Torausgangsknoten. Aus dem Beitrag kann man ziehen, dass man es als Ausgangsknotenbetreiber immer mit asozialen Nutzern zu tun haben wird, die Anonymisierungsdienste missbrauchen, dass man im Auge haben sollte, was man in seiner Ausgangsrichtlinie zulässt oder nicht, dass man sich mit ISP bzw. Serverhoster verständigt, wenn es geht und neben der Möglichkeit, rechtlichen Beistand zu bekommen ein gutes Beschwerdemanagement am Start haben sollte. Diese Situation wird sich nochmals ändern, je nachdem, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung ausgeht und der damit einhergehenden Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste.

Der Beitrag enthält daneben den kleineren "Sprengstoff", dass es mit dem Betrieb von Tor Ausgangsknoten schwierig werden kann, wenn noch mehr Druck auf ISPs und Hoster von Seiten der Sicherheitspolitik und Unterhaltungsindustrie ausgeüt wird, viele von ihnen in ihren Vertragsbedingungen den Betrieb von Servern mit Anonymisierungsfunktionen untersagen würden oder anfangen, Deep Packet Inspection, Netzwerküberwachung und Bandbreitendrosselung einzusetzen, um Anonymisierungsdienste aufzuspüren und ihre Funktionalität zu beschneiden.

Burhard Schröder hat heute, wie er im Beitrag Wohnungsdurchsuchung bei mir heute früh mitteilt, Besuch von der Polizei bekommen, die seine Wohnung durchsuchte und seinen Rechner beschlagnahmte, nur weil er in seinem Forum vor drei Jahren einen vor fünf Jahren verfassten Beitrag zur "Einführung in die Sprengchemie" eingestellt hatte und er sich damit nach Ansicht der Polizei / Staatsanwaltschaft des Verstoßes gegen §§ 40 WaffG (Waffengesetz), § 52 WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG schuldig gemacht habe.

Von hinten aufgerollt, wird in der Anlage als Waffe ein "Gegenstand definiert, bei dem leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann". In § 40 Abs. 1 WaffG wird jede Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung dieser Gegenstände zum "verbotenen Umgang mit einer Waffe" erklärt, der laut § 52 Abs. 1 Nr. 4 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Es geht also um das, was landläufig und in Verlautbarungen der Sicherheitspolitiker und Vetreter des BKA und BND immer als "Bombenbauanleitungen von Terroristen im Internet" bezeichnet wird, wofür die gleichen Damen und Herren dauernd populistisch neue Gesetze forderten ("Bombenbauanleitungen müssen unter Strafe gestellt werden"), obwohl dafür offensichtlich kein Bedarf besteht.

Nun ist Burhard kein Terrorist, sondern freier Journalist und Blogger. Aber es wird mit immer weiteren Beschränkungen der Meinungsfreiheit und Handlungen, die als repressionsfähig definiert werden, schneller und leichter, Personen zu Kriminellen oder Terroristen zu erklären und zu verfolgen. Ein Beitrag über militante und terroristische Organisationen und Aktionsformen oder Militanz mit zu wenig Distanz, ein Beitrag oder eine Reise in das falsche Gebiet eines Landes, das zum terroristischen Rückzugs- und Ausbildungsraum erklärt wurde oder auch – wie wir wissen – das Zurverfügenstellen von Anonymisierungsdiensten, Benutzen von Wörtern in Suchmaschinen und Texten und Weitergeben von dem Sicherheitsstaat ungenehmen Dokumenten könnte in Zukunft auch zu Wohnungsdurchsuchungen (nach BKAG-E Gesetz auch heimlich), Beschlagnahmungen, Observationen und präventiver Internet- und Telekommunikationsüberwachung führen. Da wird die Schere im Kopf schneller und öfters anfangen zu klappern, was dem präventiven Sicherheitsstaat nur (Un)recht sein kann.

Das dies sich beim Vorgehen gegen Burkhard schon andeutet, zeigt sich daran, dass man ihn noch nicht einmal speziell und nur wegen des Forenbeitrags vorgeladen und befragt hat, obwohl er öffentlich und identifizierbar in Weblog und Forum publiziert, sondern direkt die große Keule der Wohnungsdruchsuchung und Beschlagnahmung schwingt, hinter der die präventive Vorverdächtigung steht, dass sich ganze Bibliotheken von "Bombenbauanleitungen" und ein Raum finden lassen könnte, der mit Kanistern voller Grundstoffe für explosive Gegenstände vollgestellt ist. Ein anderer Verdacht tut sich auf, wenn man sich anschaut, dass sich Burkhard in Buch, Artikel und Weblog desöfteren sehr kritisch mit dem BKA, seinen Vetretern, dem Bundesinnenministerium und der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ befasst hat. Die erst jetzt und zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Aktion stinkt jedenfalls nach politisch motivierter "Strafverfolgung" und dem Versuch der Einschüchterung.

Burkhard gehört auch nicht zu den ausgebildeten oder Hobby-Chemikern oder Sprengstoffexperten, die sich im Gegensatz zu ihm unbehelligt und seit Jahren in Webforen, Wikis, Webseiten und Büchern über diese Materie informieren und dort publizieren. Oft mit mehr Details, als es der beanstandete Forenbeitrag macht, der ja gerade mit den Verweisen deutlich macht, dass wir es nur mit einer Zusammenfassung genau solcher Quellen und akademischer Beiträge zu tun haben.

Vielleicht folgt zukünftig noch eine Verbots- und Säuberungswelle, die sich auch gegen diese Personenkreise, den Chemieunterricht an Schulen und Universitäten und die akademische Behandlung des Themas "Sprengchemie" richtet. Richtige Bombenbastler oder Sprengstoffexperten in militanten Organisationen benötigen solche Informationen wie im Forumsbeitrag eh nicht und es wird bestimmt nicht weniger Sprengstoffexperimente in Kellern und Sprengstoffanschläge geben, weil man entweder per Waffengesetz oder neuen Antiterrorgesetzen Beiträge wie den Foreneintrag aufspürt oder verfolgt.

Laut der Heute im Bundestag Meldung Innenausschuss stimmt für BKA-Gesetz wurde am 10. November auch im Innenausschuss des Bundestags mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition der Weg für den Beschluss des BKA-Gesetzes im Bundestag freigemacht. Im Innenausschuss kam es noch einmal zum Schlagabtausch zwischen allen Oppositionsparteien, die das Gesetz geschlossen ablehnen und den Mitgliedern der SPD, CDU/CSU.

Zu den Kritikpunkten, die bereits auch außerhalb der Parteien und zum Teil von den Sachverständigen vorgebracht wurden, gehörte der Doppelcharakter des BKA als Polizeibehörde, der nun mit Mitteln und Befugnissen eines Geheimdienstes arbeiten kann, ohne das es ein Gegengewicht in Gestalt zusätzlicher parlamentarischer Kontrollmechanismen gibt, die größere Handlungsautonomie des BKA im Verhältnis zur Generalbundesanwaltschaft, deren Sachleitungskompetenz durch das Gesetz vermindert wird, der Kompetenzverlust der LKAs und die möglichen Kompetenzüberschneidungen zwischen BKA und LKAs und der Auskunftszwang für eine Klasse von Berufsgeheimnisträgern (Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und – wie ich anfügen will – engste Familienangehörige und Lebenspartner) im Gegensatz zur Freistellung bei Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten bei Verhören und Befragungen durch das BKA nach § 20c und § 20u BKAG-E.

Die Vertreter der Großen Koalition brachten hingegen die hinlänglich bekannten Argumente, dass es zu schließende "Lücken im Sicherheitssystem" gäbe und die Notwendigkeit, "Ermittlungsmethoden dem technischen Fortschritt anzupassen".

Auch in der Sitzung des Innenausschusses zum BKAG-E (und noch einmal am Mittwoch und zukünftig) zeigte sich wieder das in der Vergangenheit zu beobachtende Spiel, den Föderalismus selbst für die Erschließung neuer Sicherheits-Handlungsspielräume zu nutzen, indem man entweder auf bereits existierende Kompetenzen in den Sicherheitsgesetzen der Länder verweist, die dann auch auf Bundesebene in Bundesbehörden zu verankern seien oder umgekehrt neue Befugnisse und Mittel, die man für Sicherheitsbehörden auf Bundesebene geschaffen hatte, danach auch in die Gesetze für die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Länder verankert.

Die Heise Meldung Innenausschuss des Bundestags beschließt heimliche Online-Durchsuchungen machte noch einmal klar, dass es im Innenausschuss und beim BKAG-E auch um die technischen Überwachungsmethoden wie dem verdeckten Belauschen und Beobachten mit Mikrofonen und Videoüberwachungskameras in Wohnungen (neben deren heimlicher Betretung und Durchsuchung), die Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ, der Rasterfahnung per Data-Mining und -Fusion von Daten aus Datenbanken und der präventiven Überwachung der Internet- und Telekommunikation geht, die im Beitrag von "Heute im Bundestag" überhaupt nicht Gegenstand waren.

Die Reporter ohne Grenzen formulierten wie zuvor deutsche Presseverbände in ihrer Mitteilung Das BKA-Gesetz im Bundestag: Pressefreiheit bedroht noch einmal die Kritik des Journalismus am BKAG-E, die sich an der Gleichbehandlung von Jounalisten mit Bürgern hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung und Möglichkeit der Überwachung festmacht, die wie die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit einschränkt, da Journalisten mit dem BKAG-E mit der Überwachung ihrer Recherche, Offenlegung ihrer Quellen und Abschreckung ihrer Informanten rechnen müssen. Einen Vorgeschmack haben Journalisten durch Abhöraffären der Vergangenheit bereits erhalten. Die Kritik ist berechtigt und der eingeschränkte Tunnelblick auf die eigene Interessenwahrnehmung aus Sicht einer Standesvertretung verständlich. Journalisten, Presse- und Medienverbände müssen aber lernen, dass sie mit ihrer Interessenwahrnemung und Kritik allein dastehen und auf weniger Unterstützung der Gesellschaft bauen können, wenn sie immer wieder in ihrem Widerstand gegen Sicherheitsgesetze die allgemeinen Auswirkungen auf alle Bürger ausklammern.

Für die ebenfalls betroffenen Ärzte und damit uns als ihren Patienten hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, bereits am 8. November die Ablehnung des BKAG-E durch die Ärzteschaft in der Mitteilung BÄK-Präsident Hoppe zu Online-Razzien in Arztpraxen deutlich gemacht, in der er ausführte, dass "die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis sind" und mit Bezug auf die Überwachbarkeit und Auskunftsverpflichtung für Ärzte weiter kritisierte, dass "dieses Zwei-Klassen-System durch nichts zu rechtfertigen ist. Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis."

Es ist ein offenes Geheimnis, dass durch reguläre Militärverbände, die CIA und militärische Spezialeinheiten jenseits einer offiziellen Kriegserklärung und unter Verletzung der Souveränität von Staaten militärische Aktionen verdeckt hinter den Grenzen betroffener Staaten durchgeführt werden. Zum Teil mit stillschweigendem oder erklärtem Einverständnis, wenn sich die jeweilige Regierung im "Globalen Krieg gegen den Terror" mit den USA vereint sieht.

Zu aktuellen Beispielen zählt der Angriff von US-Helikoptern auf ein syrisches Dorf und die fortgesetzten Angriffe mit Killer-Drohnen der CIA und Air Force im pakistanischen Waziristan. Die schlichte Legitimation nach derartigen Übergriffen, die auch in der deutschen Presse unwidersprochen übernommen wird, lautet stets, dass ein hochrangiger Taliban oder Al-Quaida Führer per "Shoot-to-Kill" ausgeschaltet wurde oder der Angriff einem "Rückzugsraum" der Taliban oder der Al-Quaida galt.

Ein wenig Licht auf diese Angriffspraktiken der Bush-Administration lässt der gestrige Artikel Secret Order Lets U.S. Raid Al Qaeda in Many Countries der New York Times fallen. Quellen bei den US-Geheimdiensten, dem Pentagon und der Bush-Administration haben der New York Times gesteckt, dass der ehemalige Verteidigungsminister Rumsfeld mit Genehmigung von Bush im Jahr 2004 die geheimgehaltene "Al Quaeda Netzwerk Ausführungsanordnung" erlassen hatte. In die Anordnung wurde eine Liste von 15 - 20 Staaten aufgenommen, die meisten im Nahen Osten, für die den militärischen Verbänden des Kommandos für Spezialoperationen und der CIA erlaubt wurde, ohne Einbeziehung und Informierung des betroffenen Staates oder erklärtem Krieg verdeckte Angriffe und Aufklärungsmissionen mit einem komprimierteren Genehmigungs- und Prüfverfahren durchzuführen. Das Verfahren sieht so aus, dass nur noch die direkte Genehmigung des Verteidigungsministers oder des Präsidenten für eine Aktion eingeholt werden muss, wenn von den vor Ort miteinander kooperienden Einheiten der Spezialkommandos und der CIA ein Einsatzbedarf angemeldet wird, statt die übliche militärische Bürokratie und Hierarchie bemühen zu müssen.

Wie in der Anfangssequenz des aktuellen Dystopie Actionknallers "Eagle Eye", in der die Entscheidung eines Drohnen-Angriffs auf einen Al Quaida/Taliban Anführer getroffen werden muss, aber die Aufklärungsdaten der Überwachungsdrohnen zu unpräzise Daten liefern, um den Anführer eindeutig zu identifizieren und wegen des großen Kollateralschadens aufgrund der Situation in Gestalt eines Begräbnisses, weshalb der anwesende Verteidigungsminister den Angriff abbrechen will, berichtet die New York Times, dass seit 2004 "nur" ein Dutzend derartiger Missionen durchgeführt und ein weiteres Dutzend abgelehnt wurden, u. a. weil die Aufklärungsinformationen nicht ausreichten. Die genaue Zahl durchgeführter Operationen und ihre Orte dürften mindestens bis zum endgültigen Abtritt der Bush-Administration verborgen bleiben.

Wie es in dem Artikel weiter heißt, soll für den Iran eine Sonderregelung getroffen worden sein, die zwar das Eindringen in den iranischen Luftraum mit Überwachungs-Drohnen erlaubt, aber keine aktiven Angriffe. Ganz im Gegensatz zu Pakistan, für dessen Gebiete entlang der pakistanisch-afghanischen Grenze der jetzige Verteidigungsminister Gates abgleitet von der Anordnung aus dem Jahr 2004 eine spezielle, ebenfalls unbekannte Anordnung erlassen haben soll, die CIA und die militärischen Spezialeinheiten anweist, Ziele in Pakistan zu selektieren, um sie danach zu attackieren, wenn der innere Zirkel des Nationalen Sicherheitsrats, das Commitee of Principals, sein OK fürs Töten gibt.

Man kann gespannt sein, wie der neue "Hoffnungsträger" Obama mit diesen und anderen Anordnungen seines Vorgängers umgeht. Seine Initiation als oberster Geheimnisträger und Produzent neuer Geheimnisse hat er ja bereits hinter sich und passend eingeleitet: Auf die schlichte und für die "Nationale Sicherheit" sicherlich ungefährliche Frage, ob "das Briefing der Geheimdienste, das er jetzt täglich erhält, seine Sicht auf ein internationales Problem geändert habe", gab es nur die paranoide Antwort, "wenn es so wäre, würde ich es nicht sagen."

Kai Raven (07.11.2008 17:35)

Tor erledigt sich mit eigenem DoS selbst

Jedenfalls am heutigen Tag, wo man seit Stunden ständig im Tor Logfenster "No current certificate known for authority ides; launching request" lesen kann. Sprich, Tausende von Tor Clients setzen alle paar Sekunden Anfragen ab und schreien nach einem neuen Zertifikat für den Verzeichnisserver "ides", dessen Zertifikat abgelaufen ist und bis jetzt nicht erneuert wurde. Leider waren die Tor Entwickler so doof, keine Funktion in Tor einzubauen, die solche Verzeichnisserver sperrt oder die Anfrageintervalle streckt wie bei BitTorrent, wenn es da mit einem Tracker hapert. Also überfluten derzeit die Schreie der armen Tor Clients das Tor Netz und machen es gerade nahezu unbenutzbar.

Ich habe für heute die Reißleine gezogen und lasse alles über JonDonym laufen. In einer der kommenden Tor Alphaversionen soll das abgestellt sein.

Wie bereits im Beitrag Lass das mal den CopyRouter machen angesprochen, bereitet die Regierung Australiens ein Filtersystem vor, das wie zum Beispiel in China nicht auf Benutzereben installiert und kontrolliert wird, sondern auf Ebene der Internetzugangsprovider.

Wir hatten Ende der 90er Jahre und mit den Sperrverfügungen in NRW ähnliche Diskussionen und Pläne in der Pipeline. In Großbritannien und den USA experimentieren aktuell Internet Provider mit Deep Packet Inspection Systemen zur Analyse und Steuerung des Internettraffics und auf globaler Ebene gehört zu "Internet Governance" die Weiterentwicklung, Förderung und Verbreitung von Filtersystemen – mal zur Bekämpfung von Filesharing und P2P, zur Bekämpfung des Terrorismus oder zum Schutz von Minderjährigen vor "schädigenden Inhalten im Internet".

In Australien ist es auch der Kinderschutz, der als Deckmantel benutzt wird, um allen australischen Internetnutzern ein zwingend zu nutzendes Filtersystem überzustülpen. Denn das als "Clean Feed" bezeichnete Filtersystem, wie es von der australischen Regierung angedacht ist, soll aus zwei Filter-Blacklists bestehen, die den Zugriff auf Sites blockieren bzw. für Kinder schädliche Inhalte filtern. So ganz klar ist man sich da noch nicht, ob es einfach dumme Blacklists mit URLs und IP-Adressen sein sollen oder die Listen Muster, Schlüsselwörter usw. enthalten, um mit ihnen den Netzwerkverkehr zu analysieren, filtern und zu blockieren. Für diese Filterlisten zum Erhalt "gesäuberter Internetinhalte" sollen die Internetnutzer die Möglichkeit der Abbestellung erhalten. So weit, so gut, so schlecht, denn wie alle anderen Filtersysteme wird auch die australische Variante zu umgehen sein, zu ungenau sein, zu viele oder falsche Zugriffe filtern und die Fragen, wie Kinder und Eltern mit dem Internet umgehen können oder was überhaupt auszublenden wäre, auf eine rein technische Ebene verlagern, die sie nicht beantworten kann.

Im Huckepackverfahren bringt der Plan aber auch noch eine weitere Filter Blacklist mit sich, die unpräzise und weitgehend formuliert, auf "illegale und unangemessene Inhalte" filtert, womit die australische Regierung auch im Sprachgebrauch große Ähnlichkeiten mit dem chinesischen Regime beweist.
Banner der No Clean Feed Aktionsseite der EFA. Für diese Blacklist gibt es kein Opt-out, d. h. der Traffic aller Internetnutzer muss diesen Filter zwingend durchlaufen. Was als "illegaler Inhalt" einzustufen ist, bestimmt die Regierung bzw. das Ministerium für Internet und Telekommunikation und das Pendant zur Bundesnetzagentur, die Australian Communications and Media Authority (ACMA) Aufsichtsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Internet, die auch die Filterlisten administriert. Deren genaue Inhalte bleiben unter Verschluß – wenn sie nicht wie andere Filterlisten in der Vergangenheit durch freiheitsliebende Hacker entschlüsselt oder aufgedeckt werden. Das heißt, bei Umsetzung des "Plans für mehr Cyber-Sicherheit", der nebenbei die australische Gesellschaft 125,8 Millionen australische Dollars kosten würde, von denen 44 Millionen $ für das Filterschema vorgesehen sind, bekommt die australische Regierung auch ein Zensurinstrument in die Hände, um alles auf die Filterlisten zu setzen, was ihr nicht in den Kram passt und das auch die Medienindustrie und die Urherberrechteverwalter schätzen werden.

Die Filterlisten sollen täglich dynamisch generiert, erweitert und genauso dynamisch von den Internetzugangsprovidern angewendet werden, wie die australische Regierung träumt. Vertreter der Internetprovider, die genauso gegen die Pläne der Regierung Sturm laufen wie Bürgerrechtsorganisation oder die Mehrheit der australischen Internetnutzer, weisen dagegen wie die ACMA selbst darauf hin, dass der Einsatz dynamischer Filtersysteme auf Providereben mindestens zu einem Einbruch der Netzwerkperformance von durchschnittlich 30 Prozent führen würde. Zensur und Filter bedeuten unter Umständen eben auch die Rückkehr von "World Wide Wait".

Als nächster Schritt zur Verwirklichung des "Cyber-Safety" Plans steht ein praktischer Versuch mit Internetprovidern unter Live-Bedingungen zum Ende des Jahres auf der Agenda, bei dem sich die Zensoren anschauen wollen, welche Filtermethode am effektivsten ist, wie gut sie sich von Internetnutzern umgehen lassen und welche Kosten und Geschwindigkeitseinbrüche in Kauf genommen werden müssten.

Das technisch interessierte und versierte Internetnutzer – zu denen anwachsend die Kids selbst gehören – die plumpe Filter- und Zensurgeilheit der Regierung über VPNs, SSL-Proxys, SSH Tunnel oder anonymisierende Netzwerke unterlaufen können, solange Anwendung und Verbreitung der Methoden und Programme nicht drastisch kriminalisiert werden und man für sie mit zusätzlicher Technik zur Paketanalyse und Mustererkennung aufrüstet, wird von der australischen Regierung erst einmal völlig ignoriert und in den Köpfen der Apparatschiks ausgefiltert, denn es geht zunächst darum, politisch und technisch einen Fuß in die Tür zu bekommen, bevor man dann eine "Great Firewall" wie in China aufzieht.

Wer aktuelle und weitere Informationen zur heißer werdenden Auseinandersetzung um Filter und Zensur erhalten will, kann sich bei den Electronic Frontiers Australia (EFA), auf der von ihnen eingerichteten Website NO CLEAN FEED und im dazugehörigen Weblog umschauen. Allen australischen Internetnutzern und der EFA wünsche ich viel Erfolg bei ihrem Kampf um ihre Rezipienten- und Meinungsfreiheit.

Das Virtuelle Datenschutzbüro fasst die neuen bis zum endgültigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aktiven Nutzungsbeschränkungen für Vorratsdaten gut zusammen: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung gespeicherter Verbindungsdaten weiter eingeschränkt. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.

In einer heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung wurde die Verwendung der Daten auch für Zwecke der Gefahrenabwehr und für die Arbeit der Geheimdienste eingeschränkt.

In seiner einstweiligen Anordnung vom März diesen Jahres hatte das BVerfG für präventiv-polizeiliche und Geheimdienst-Zwecke noch keine Einschränkung vorgenommen, da es noch keine entsprechenden Zugriffsbefugnisse gab. Um Zugriff auf die VDS-Daten zu erlauben, müssen die jeweiligen Polizei- und Verfassungsschutzgesetze einen expliziten Bezug auf § 113b Telekommunikationsgesetz aufweisen; solche Normen wurden im Laufe des Jahres zum Beispiel in Bayern eingeführt. Aus diesem Grund hat das BVerfG die Einschränkungen der Datenverwendung nun auch auf diese Bereiche ausgedehnt. Das ist sehr schön. Der letzte Satz der Zusammenfassung: "die Pflicht zu speichern bleibt hiervon unberührt" dürfte man schon prophetisch nennen, denn höchstwahrscheinlich bleibt es wie bei der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ auch mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2009 bei der generellen Vorratsdatenspeicherung der bekannten Internet- und Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bürger mit den sich jetzt schon in den Anordnungen abzeichnenden Nutzungsbeschränkungen und noch ein paar Kontrollmechanismen zur Auflage. Macht Euch schon mal mit allen Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung vertraut, falls das noch nicht geschehen sein sollte.

Siehe auch:
AK Vorrat - Schrittweiser Kollaps der Vorratsdatenspeicherung erwartet

Der Final Countdown für das BKA-Gesetz inklusive Online-Durchsuchung, BKA-Lauschangriff und Wohnungsvideoüberwachung wurde ja wegen des Finanzpakets für notleidende Banken von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen – oder weil man in der Großen Koalition noch etwas Zeit zum Mauscheln brauchte. Falls kein Börsencrash oder ein abstürzendes Flugzeug ins Haus steht, soll es laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach in der Plenarsitzung am 13. November von SPD und CDU/CSU beschlossen werden, wie die AP in der Meldung Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz berichtet.

In der Meldung steht auch, was sich jetzt die Großkoalitionäre ausgedacht haben, um dem Gesetz mehr Anstrich von Rechtsstaatlichkeit zu verpassen. Dabei folgten sie zum Teil den Positionen der Sachverständigen in der Anhörung zum BKA-Gesetz:
  • Nach 5 Jahren findet (nur) eine wissenschaftliche Evaluation der Effizienz von Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ, Rasterfahndung und der Kompetenzproblematik hinsichtlich der Koordination zwischen BKA und Landespolizeibehörden statt. Wie die ausfallen wird, kann man sich nach den Antiterrorgesetzen oder dem Großen Lauschangriff vorstellen: Ist unbedingt notwendig und in Ordnung, da BKA beide Mittel maßvoll anwendet.
  • (Nur) für die Online-Durchsuchung gibt es eine Sunset Clause, denn sie soll bis 2020 befristet werden, was ja eine Verlängerung wie bei anderen Maßnahmen nicht ausschließt.
  • Der "Bürgeranwalt", der stellvertretend die Interessen der Überwachungzielpersonen wahrnehmen sollte, taucht in Gestalt des Datenschutzbeauftragten des BKA auf, der neben den beiden zum Richteramt befugten BKA-Beamten die Ausbeute der Überwachungsmaßnahmen scannt, ob deren Inhalte in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung fallen. Wenn ja, wird der anordnende Richter informiert.
  • Bei der Anordnung der Online-Durchsuchung (nur) durch einen Amtsrichter bleibt es – genauso wie bei der Eilfallberechtigung für den BKA-Präsidenten, der, wenn er es eilig halt, auch ohne Richter "onlinedurchsuchen" und "TKÜ-Quellen verwanzen" lassen kann.
Die Änderungen beschloss die SPD/CDU/CSU Arbeitsgruppe zum BKA-Gesetz am Dienstagabend, während Medien, Presse und die Bevölkerung fein durch die Wahl von Obama unterhalten und abgelenkt wurden.

Siehe auch:
tagesschau - Große Koalition einigt sich auf neues BKA-Gesetz
Stefans Home - Online-Durchsuchung im Anmarsch
annalist - Noch eine Woche ohne BKA-Kameras in der Wohnung

Kai Raven (05.11.2008 13:12)

Freie und unfreie Fotos im Bildarchiv

Wie die Bundesregierung mitteilte, sind ab heute von den 2 Millionen Fotoaufnahmen, die seit 1949 für die Bundesregierung durch "die Arbeit der offiziellen Fotografinnen und Fotografen der Bundesregierung" entstanden und durch "Ankauf oder Übernahme einzelner Fotos oder ganzer Bildarchive" in Besitz und Eigentum der Bundesregierung übergingen, 60000 Aufnahmen im Bildarchiv der Bundesbildstelle und des Bundesarchivs verfügbar. Wie es in der Mitteilung heißt, ist das Bildarchiv ein Projekt des "Umsetzungsplans 2007 / E-Government 2.0 des Bundes" und damit im Gegensatz zum biometrisch-elektronischen Personalsausweis, den anderen "Bürgerkarten" oder den "De-Mail" Bürgerportalen ein positives Projekt der E-Government Pläne der Bundesregierung.

Weiter heißt es, "das Bildmaterial kann für Internetbeiträge oder andere Veröffentlichungen genutzt werden wie z.B. für Zeitungen, Zeitschriften, Verlage, Stiftungen und Institutionen." Die große Einschränkung folgt zugleich, denn "für die Nutzung sind im Regelfall marktübliche Nutzungshonorare zu zahlen" und nur "ausgewählte Fotos werden frei zugänglich und nutzungshonorarfrei angeboten".

Das heißt, wie zum Beispiel auch bei Produkten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, für die der Bürger bereits gelöhnt hat, darf er noch einmal zahlen und auf die Chance, statt Copyright und Wasserzeichen Creative Commons Lizenzen zu verwenden, hat man ganz verzichtet. Damit auch, dass private nichtgewerbliche Polit-Weblogs, Schülerzeitungen u. a. im Rahmen der "E-Partizipation" in Beiträgen zu historischen Ereignissen oder zum tagespolitischen Geschehen Fotos kostenlos nutzen können.

Eines der tollen freien Fotos: "Das Bundeskabinett tagt unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. März 2008" mit korrektem Herkunftsnachweis nach Nr. 6 der AGB:

Bundesarchiv, B 145 Bild-00171767, Fotograf: Bergmann, Guido
Die Anzahl der "frei zugänglichen und nutzungshonorarfreien Fotos" sind dann auch nichts weiter als ein schlechter Scherz der Bundesregierung – sie betrug gerade 8 von 60000 Fotos, die mit aus den langweiligsten Aufnahmen bestehen, die das neue Bildarchiv für den Bürger zu bieten hat. Deshalb muss es mal wieder heißen: Setzen, 6.

Kai Raven (05.11.2008 10:12)

Bush-Clique weg vom Fenster

Acht Jahre Bush und Cheney mit mittlerweile 4800 getöteten US-Soldaten durch die Kriege in Afghanistan und im Irak, die jeden Monat Milliarden von US$ verschlingen, einem miserablen politischen Ruf der USA, der amerikanischen Version der Hochwasser in Gestalt der Finanzkrisen, Schulden über Schulden für Staat und Bürger, Verelendung der Mittelschicht und noch mehr Elend für die Unterschicht, keinen größeren Bedrohungen der "Nationalen Sicherheit" und Terroranschlägen, die McCain und die Republikaner politisch ausschlachten konnten, mit immer weiteren Eingriffen in die Grundrechte und Ausbau des Geheimdienstapparats, mit einer versagenden Bush-Administration nach Ereignissen wie Katrina und 9/11 und und und.
Dazu noch ein Präsidentschaftskandidat der Demokraten, der sich besser verkaufen konnte als ein McCain oder eine Palin, alle Register des Wahlkampfes mit allen technischen Mitteln zog, mit einer mitziehenden Bevölkerung, die sich in noch nie gesehenem Umfang für die Wahl registrieren ließ und an die Wahlurnen und -computer ging. Es musste eigentlich für Barack Obama und die Demokratische Partei ausgehen.

Aber gezweifelt habe ich doch angesichts der Frage, ob die Amerikaner wirklich dazu bereit waren, zum ersten Mal einen farbigen Präsidenten und eine farbige Familie ins White House zu lassen. Das sie es doch getan haben, ist mit das Positiviste am Ausgang dieser Wahl, auch für die Amerikaner selbst. Für Jubelschreie und Begeisterung für Obama und die Demokraten sehe ich (den)noch keinen Anlass – "Change" und "Yes, we can" sind zunächst wie alle anderen Aussagen nur Wörter, die sich prima auf blauem Hintergrund machen. Aber es ist einfach gut, dass wenigstens die Bush-Clique und die Republikaner endlich weg vom Fenster sind.

Kai Raven (03.11.2008 12:51)

Feeds des Europaparlaments und Nacktscanner

Die Informationen der verschiedenen Institutionen der EU können schon seit einiger Zeit mit RSS Feeds abgefragt werden. Wer lange Zeit aus dem Rahmen fiel, war ausgerechnet das Europäische Parlament.

Heute Morgen war ich mal wieder auf der Homepage des Europäischen Parlaments, weil ich mir die Pressemitteilung zur Resolution des Parlaments bezüglich der "Nacktscanner" vom 27. Oktober 2008 durchlesen wollte und sah endlich den Link zu den RSS Feeds, die das Europäische Parlament anbietet. Die Feeds bieten die ins Deutsche übersetzten Inhalte an, integrieren aber auch die Inhalte, die nur in Englisch vorliegen.

Die mit 361 Stimmen angenommene Resolution (bei 16 Nein-Stimmen und 181 Enthaltungen) bezeichnet übrigens die Ganzkörperscanner als "virtuelle Leibesvisitation" und ihren Einsatz "unter Umständen" als notwendig zur Absicherung von Flughäfen. Der Einsatz wäre aber nur legitim, wenn er von "umfassenden und angemessenen Garantien" begleitet ist, die den Schutz der "Grundrechte, die Privatsphäre, das Recht auf Datenschutz und das Recht auf persönliche Würde" sicherstellen. Nun ja, entweder zieht einen die Durchleuchtungstechnik aus oder nicht. Konsequenter wäre es gewesen, jegliche Technik abzulehnen, die über eine schematische Schattenriss-Abildung des Körpers hinausgeht.

Immerhin ist die Resolution mit Forderungen an die EU-Kommission verbunden, zuerst einmal eine Folgeabschätzung hinsichtlich der Grundrechtseingriffe und möglichen medizinischen Auswirkungen der verschiedenen Durchleuchtungstechniken neben einer Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Erbärmlich für die EU-Kommission genug, dass diese eigentlich selbstverständlichen Folgeabschätzungen und Analysen vom Parlament eingefordert werden müssen – verständlich, wenn man annimmt, dass im Bereich der Sicherheitspolitik in der EU-Kommission die Hardliner, Techno- und Bürokraten das Sagen haben.

PopularMechanics hat einen interessanten Beitrag zu einem weiteren Typ der Mini-Roboter, die als rollende Videoüberwachungskamera bei Tag und Nacht für Aufklärung sorgen. Wie die anderen Roboter, wurde der Recon Scout von Recon Robotics für Spezialkräfte der Polizei und militärische Spezialeinheiten robust ausgelegt, damit er durch Fenster, Treppenhäuser und über Mauern geworfen oder von umbemannten Drohnen abgeworfen werden kann. 2007 wurde die erste Version des Recon Scouts vorgestellt, vorigen Monat der Recon Scout IR, der mit einer Infrarotkamera ausgestattet ist, um auch bei Nacht Überwachungsaufnahmen zu liefern. So sieht er aus: Und das "Recon Scout Operator Control Unit" getaufte Handgerät steuert den Überwachungsroboter und liefert das Display, um die Aufnahmen anzusehen:

Abbildungen aus dem Recon Scout IR Fact Sheet. Wie PopularMechanics im Beitrag Recon Scout Robot to Assist Guards in California Prisons berichtet, hat der Roboter schon einen neuen Herren gefunden: Es ist ein Gefängnis in Kalifornien, wo der Roboter zur Unterstützung der Sicherheitseinheiten zum Beispiel bei Aufständen der Gefangenen eingesetzt werden soll. Ein SWAT Leiter hatte ihn im Sommer bei einem Einsatz vor der Stürmung einer Wohnung dabei, in der sich eine Frau verbarrikadiert hatte und drohte, Selbstmord zu begehen. Mit der nötigen Software für "Schwarmintelligenz", Fähigkeiten zum eigenständigen Erkennen der Umgebung und automatischen Energieladesystemen ausgestattet, die für Drohnen und Roboter in allen Laboratorien zur Zeit entwickelt werden, wird aus Robotern wie dem Recon Scout eines Tages die Version X werden, die ohne Joystick vollständig autonom auf Streife gehen kann.

Kai Raven (30.10.2008 22:23)

Die liebe Not mit der Anonymität

Bei F!xmbr geht es im Beitrag Freiheit für anonyme Dreckschleudern? um Anonymität, das Zulassen pseudonymer Teilnehmer in Webforen bzw. Kommentatoren in Weblog – denn anonym wird die Mitwirkung ja erst wirklich, wenn man zusätzlich anonymisiert auf ein Webforum oder Weblog zugreift, sonst kann der Betreiber seine Logs auswerten und u. a. zumindest die IP-Adresse feststellen, sofern er solche Logfunktionen nutzt – und die liebe Not, die man mit pseudonymen Teilnehmern hat, denen eine wie auch immer geartete Netiquette schnurz ist.

Anlass des Beitrags bei F!xmbr waren Trolle, Stalker, die im Forum und im IRC Channel des ComputerClub2 pseudonym ihr Unwesen treiben wollten und die Reaktionen der Macher des ComputerClub2 Forums darauf. Das es sich um ComputerClub2 handelt, ist erst einmal nebensächlich, weil die Probleme sich jedem Weblog- und Webforenbetreiber, IRC Channel Operator usw. stellen ... irgendwann. Ich nehme sie in dem Beitrag nur als Stellvertreter für andere, die vielleicht auf ähnlichen Pfaden wandeln. Jedenfalls wird die Reaktion wohl so aussehen, dass sich Nutzer in Zukunft mit Realnamen und Adresse registrieren müssen.

Vorweg gesagt, kann jeder Betreiber selbst entscheiden, wie er es mit seinen Nutzern halten will, sofern auch er Regeln und Gesetze beachtet: Keine Weitergabe persönlicher Daten, Absicherung gespeicherter Daten vor unerlaubtem Zugriff Dritter und Anonymisierung, wenn sie nicht mehr benötigt werden, Beachtung von Datensparsamkeit und -vermeidung, Datenschutzerklärung usw. Nett sind in diesem Zusammenhang auch die dehnbaren Formulierungen in Gesetzen, "Nutzern die Inanspruchnahme von Diensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren." Nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz lautet eigentlich die Regel, primär Anonymisierung und Pseudonymisierung zu nutzen und sie zu ermöglichen, bevor man andere Wege beschreitet.

Was die Macher des ComputerClub2 wohl am meisten gestört hatte, waren die Trolle und Stalker, die sie "anpinkeln", als "Besserwisser" auftreten oder als "anonym agierende Schmutzfinken alles runter machen und alles in Frage stellen, nicht helfen wollen sondern einfach nur meckern und Dinge kaputtmachen."

Es gab und wird sie immer geben: Die Leute, dich sich auf Mailinglisten, seit Jahrzehnten im Usenet, in IRC Channels, dann auch in Webforen und Weblogs ihrem Narzissmus und ihren Profilneurosen hingeben, Beleidigungen und Bedrohungen gegen andere Personen oder die Betreiber aussprechen. Das hat auch etwas mit Anonymität zu tun, hinter der man sich verstecken kann, aber auch mit dem Medium an sich zu tun. Im Netz, mit technischen Programmen, einem vermittelten und abstrakt bleibenden Miteinander schießt man schnell schärfer und leichter auch über das Ziel hinaus. Trolle und Stalker als zwei von vielen Typen gehören zum "Schmutz", den die Möglichkeit zur Anonymisierung und Pseudonymisierung als Kollateralschäden mit sich bringt, wegen dem man aber nicht versucht, Anonymität abzuschaffen.

Nur – ist das ein Grund, pseudonyme Netzung und anonymen Zugang generell zu unterbinden? Ich denke nicht, aus folgenden Gründen:

Zuerst einmal muss man einfach die Größe besitzen und das besonders, wenn man schon lange im Netz ist und alles Krude und Verrückte schon gelesen, gehört oder gesehen hat, über Trollen und Stalkern zu stehen, im Kopf immer den Filter mitlaufen zu lassen, der Äußerungen solcher Leute und die Leute selbst mental als irrelevant einstuft und sie aussortiert. Umgangssprachlich "dickes Fell" genannt. In Mail- und Newsprogrammen übernehmen das weniger mental, dafür automatisch die "Killfilter". Das findet seine Grenze und die ist von Person zu Person verschieden, wo sich Beleidigungen und Bedrohungen zu handfesten physischen oder psychischen Bedrohungen auswachsen oder auswachsen könnten und die eigene Lebensqualität oder die der anderen Teilnehmer wegen der Anfeindungen stark eingeschränkt würde. Was, wie es im F!xmbr Beitrag angesprochen wird, ja auch einen rechtlichen Aspekt bekommen kann.

Die Macher des ComputerClub2 "wollen" aber auch noch "wenigstens wissen, wer es war und evtl. darauf reagieren können. Das ist doch normal im Zusammenleben? Wenn Du mich eine dumme Sau nennst, dann will ich wissen, welches Schwein du bist." Diese Auffassung ist natürlich auch wieder persönliche Ansichtssache. Mich persönlich interessiert die Identität von Trollen im Internet nicht, denn sie haben für mich noch weniger Wert oder Substanz als der sprichwörtliche Hund, der man im Netz auch sein könnte, der anonyme Mitbürger, dem ich auf der Straße begegne, geschweige denn eine Person, die ich kenne. Ich reagiere darauf, indem ich sie mental und praktisch kille – virtuell versteht sich und mit Ausnahme der obigen Grenzziehung.

Rein technisch und praktisch existieren Alternativen zur Identitäts- und Namenspreisgabe, die von den Machern des ComputerClub2 auch genutzt werden könnten. Man kann automatische Wort- und Kontextfilter einsetzen, die allerdings auch mal daneben gehen können und intensiver Pflege bedürfen. In Weblogs, Webforen oder IRC Channel schaltet man die "Moderation" von Beiträgen und Kommentaren ein – mag auch einer gewissen Entschleunigung zuträglich sein, wenn es leider auch das lebendige Plauschen miteinander einschränkt. Das Problem "zu arbeitsintensiv" kann durch die Hinzunahme von langgedienten, vertrauenswürdigen Nutzern, die als Moderatoren helfen und verschiedenen Funktionen zur Rechtevergabe an diese Nutzer oder Teilnehmer, die alle Plattformen bieten, entkräftet werden. Das verhasste "Three-Strikes-Out" gegen P2P Nutzer kann man in anderer Form nutzen und wird auch im IRC praktiziert: Lass es oder Du fliegst. Und wenn das nicht reicht, dann müssen sich die kreativen Geister, von denen es doch nur so im Netz wimmeln soll, halt mal hinsetzen und effektivere Tools und Funktionen entwickeln.

Mal abseits davon habe ich noch die Auffassungen geteilt, die auch von den ComputerClub2 Machern pauschal vertreten werden: "Wir wollen mit Leuten kommunizieren, die dazu stehen, wer sie sind" heißt es da. Nun, ich will mit Leuten kommunizieren, die zu dem stehen, was sie sagen oder machen, egal ob sie Hund, Katze oder Maus heißen und das Gesagte interessant ist, eine Bereicherung, eine neue Perspektive. Umgekehrt muss man auch mit anonymer / pseudonymer Identät eh zu dem stehen, was man sagt und die eigenen Aussagen mit der gewählten Nicht-Identität identifizierbar sein, wenn man nicht im großen Rauschen untergehen will. Und es tut mir leid, aber ob im Realleben oder im Netz, niemand hat per se "ein Recht" darauf, "zu wissen, mit wem er es zu tun hat." Das ist eine Frage, die es immer wieder neu aushandeln gilt.

Deshalb und aus anderen Gründen mehr, werde ich mich auch weiterhin für Anonymisierung und die Möglichkeit der pseudonymen Nutzung des Internets stark machen und Leser, so weit wie mir möglich, die "Angebote" anonym und pseudonym nutzen lassen.

P.S.: Hat Anarchie nichts mit Regellosigkeit, Chaos und einem unzivilisierten Gegeneinander zu tun, Oliver.

Kai Raven (29.10.2008 17:59)

Vertrauen

ist gut. Kontrolle, Misstrauen, strenge Ausrichtung an Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Unabdingbarkeit, Einhaltung des Trennungsgebots, Erwägung von Kollateralschäden sind besser, wenn es für Sicherheitsbehörden erweiterte Kompetenzen für Überwachungsbefugnisse geben soll. Zur Ergänzung der Mini-Bürgerkunde ein Zitat der Generalbundesanwältin Monika Harms, die um die "Online-Durchsuchung" fürchtet, in der Meldung Harms fordert EU-weiten Kampf gegen Terrorismus: "Ich würde mir ein bisschen mehr Vertrauen in die Ermittlungsbehörden wünschen. Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen, sondern bei einem verdichteten Verdacht die Gefahr schwerster Anschläge abwehren."

Kai Raven (27.10.2008 19:17)

Große Datenkraken im Chaosradio

Wie auch im vergangen Jahr kann man am Mittwoch ab 22 Uhr in der Chaosradiosendung Big Brother Awards 2008 noch einmal die Preisträger Revue passieren lassen und die benennen, die ebenfalls als große Datenkrake geehrt werden sollten. Aus der Ankündigung: Der Chaos Computer Club ist Teil der Jury, die die Preisträger auswählt. Und so können wir euch im Chaosradio die diesjährigen Preisträger im Detail vorstellen.

Außerdem erwarten wir weitere Vorschläge von euch - wem würdet ihr einen Big Brother Award geben, wer ist eurer Meinung nach die größte Datenkrake?

Nach den jüngsten großen Datenskandalen unter anderem bei der Telekom interessiert uns, ob ihr jetzt bewusster und sparsamer mit euren Daten umgeht. Oder lässt euch das kalt?

In der Heute im Bundestag Meldung Abstimmung mit Wahlgeräten ist sicher über den Einsatz der Wahlcomputermaschinen anlässlich der am 28. Oktober 2008 stattfindenden mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht und zweier Wahlprüfungsbeschwerden, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Carl-Christian Dressel (SPD), mit Behauptungen und teilweisen Falschaussagen gespickt: "Elektronische Wahlgeräte sind eine Weiterentwicklung der schon seit 1961 bei Bundestagswahlen eingesetzten mechanischen und elektrischen Wahlgeräte. Die Erfahrungen mit diesen Geräten sind seit Jahrzehnten ausgesprochen positiv. So hat es in der Vergangenheit keine nennenswerten Schwierigkeiten der Wähler oder der Wahlvorstände mit diesen Geräten gegeben. Von der einfachen Handhabung der elektronischen Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht und begrüßen deren Einsatz. Außerdem sind Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei vorherigen Wahlen nie geäußert worden.

Die Sicherheit der Wahl mit elektronischen Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, die sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt haben und die ständiger Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung unterliegen. Da zudem auch die Einspruchsführer keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 geschildert haben, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit diesen Wahlgeräten festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Aus den in den Niederlanden in einer experimentellen Umgebung erfolgten Manipulationen kann nicht auf die tatsächliche Möglichkeit der Manipulation von realen Wahlen, nicht einmal auf reale Manipulationsmöglichkeiten in Deutschland geschlossen werden. Im Übrigen ist eine Manipulationsgefahr auch bei der herkömmlichen Urnenwahl nie vollständig auszuschließen." Nun denn, sollte das Bundesverfassungsgericht (wie ich erwarte) keine großen Einwände gegen Einsatz und Verbreitung der Dinger haben, empfehle ich, die Maschinen persönlich zu meiden und für 2009 wenigstens eine breite Boykott-Kampagne. Maschinenstürmer auf die Barrikaden

Siehe aktuell auch:
CCC - Computerwahl in Brandenburg: Jüngste Beobachtungen übertrafen schlimmste Befürchtungen

Kai Raven (27.10.2008 13:51)

Mehr Transparenz für Big Brother

Zum interessanten Telepolis Artikel Durch Wände und Kleider sehen über "Nacktscanner" und "VisiBuilding" Techniken, die bereits lange vor der Welle, die der "Nacktscanner" letztens machte, in der Erforschung und Entwicklung sind, hatte ich zum im Artikel genannten PROBANT "Through-the-Wall-Sensing" Durchleuchtungsgerät für Hauswände noch eine Präsentation vom September 2008 auf der Platte. Daraus drei Shots:



Die filmische Vorlage ist übrigens älter als "Der Staatsfeind No. 1". Vielleicht erinnert sich noch jemand an den dystopischen Actionfilm "Das fliegende Auge" über den flüsterleisen Black Helicopter "Blue Thunder" aus dem Jahr 1983? Der war nicht nur mit Richtfunkmikrofonen, Videoüberwachungskameras und Maschinengewehren ausgerüstet, sondern auch mit einer Wärmebildkamera, die Körperschemen durch Wände hindurch sichtbar machte

In den USA wurden in der Vergangenheit mit ähnlichen Produkten u. a. L3 CyTerra mit dem EMMDAR für "Through-the-Wall Sensing" bekannt, die auch den "Nacktscanner" bauen, von dem die berühmt gewordene Abbildung der "nackten" Körper stammt oder die Physical Optics Corporation mit dem LEXID. Wie man sieht, bilden die Geräte bis jetzt nur Farbkleckse und grobe Muster ab, keine konkreten Körper, Objekte oder deren Silhouetten. Man erkennt aber, dass das Interesse an den Techniken zur Transparenzmachung ungebrochen ist und worauf derartige Forschung und Geräte hinauslaufen.

Statewatch hat im letzten Newsletter den Entwurf der Arbeitsgruppe zum Terrorismus des Ministerrats der EU für Schlußfolgerungen des Rats bezüglich der Nutzung von Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung vom 15. Oktober 2008 verlinkt, der einen kleinen Ausblick gibt, was die EU mit der Videoüberwachung noch vorhat und wie sie den Schutz der Daten und Privatsphäre ihrer Bürger dabei bewertet. Der Entwurf entspricht in seinen Aussagen der Ausrichtung europäischer Sicherheitsforschung und zukünftigen Politik der "Freiheit, Sicherheit und des Rechts".

In dem Entwurf wird erklärt, dass wie für die RFID Funkchips in allen Mitgliedsstaaten ein neues, gemeinsames Warnschild an Videoüberwachungsinstallationen "für den bestmöglichen Schutz der Bürger" verwendet werden soll, die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen in den Mitgliedsstaaten beachtet, der Missbrauch von Videoüberwachungsaufnahmen verboten und die Speicherung von Aufnahmen zur "Garantierung der Grundfreiheiten" zeitlich beschränkt werden müsse. Das ist die eine Seite.

Zugleich heißt es aber in dem Entwurf, dass die Zeitlimits für die Vorratsspeicherung von Videoaufnahmen "keine Behinderungen für Polizei- und Geheimdienste" darstellen dürfen und eigentlich dazu gedacht sind, sie davor "zu bewahren, große Mengen irrelevanter Daten bearbeiten zu müssen" – für den Rat sind die Zeitbegrenzungen ein "Faktor der Effektivität für die Bekämpfung des Terrorismus."

Heißt es bereits in der Präambel, dass "die mit Videoüberwachung gesammelten Daten so weit wie möglich den mit der Terrorbekämpfung betrauten Behörden zugänglich sein sollen", die Aufnahmen "als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu erwägen sind" und die "Übertragung der Aufnahmedaten an Behörden in Mitglieds- und Drittstaaten zu fördern ist" wie auch ihr "Austausch zwischen Polizei- und Geheimdientbehörden in Mitgliedsstaaten", deutet man in den Schlußfolgerungen an, dass alle Sicherheitsbehörden für ihre Aufgaben die "Kartierung" aller bereits existierenden und noch entstehenden privaten wie staatlichen Videoüberwachungsnetzwerke vornehmen sollten – um sich, was nicht gesagt wird, mit ihnen zu verbinden, denn "alle Polizei- und Geheimdienstbehörden profitieren von vollständigen nationalen oder regionalen Kartierungen von Videoüberwachungsinstallationen, was ihnen helfen würde, ihre Aufgaben zu erfüllen" und alle "Sicherheitskräfte sollten daran arbeiten, ihre Möglichkeiten zum Empfang und zur Auswertung von Aufnahmen in guter Qualität zu verbessern".

Damit Videoüberwachungskameras und -netzwerke optimal auf Erfordernisse der Sicherheitsbehörden zugeschnitten sind, sollen Behördenvertreter, wie bereits bei der ITK-Technik geschehen, "in die Konstruktion der Videoüberwachungtechnik einbezogen werden, selbst beim Einsatz, wenn sie von verschiedenen Betreibern in Betrieb genommen werden, um Installationen aus eigenen Ressourcen zu begrenzen und Kosten zu reduzieren" und "Vorteile aus den Möglichkeiten ziehen, die technische Fortschritte" in der Videoüberwachungstechnik bieten" – heißt: Polizei- und Geheimdienste arbeiten in Standardisierungsgremien zur Videoüberwachung und in den Verbänden der Hersteller mit und werden als "Berater" vorstellig, wenn private, kommerzielle Betreiber von Videoüberwachungskameras neue Installationen planen.

Ein Hintergrund ist die mangelhafte Qualität analoger Videoüberwachungskameras mit geringerer Auflösung, fehlenden Zoom- und Schwenkfunktionen und nicht vorhandener Software zur Erkennung von Verhaltensweisen, Objekten bis hin zu Gesichtern, die noch einen Großteil der aktuell installierten Videoüberwachungskameras ausmachen – auch der über 4 Millionen Videoüberwachungskameras in Großbritannien, die immer gerne in der Presse erwähnt werden.

Die Videoüberwachungsinstallationen sind nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand zu vernetzen, man kann sich schlechter als bei digitalen Systemen mit Internetvernetzung aufschalten und ihre Aufnahmen zeigen meistens nur grobkörniges und verwaschenes "Daumenkino", womit Polizei- und Geheimdienstbehörden nur im Einzelfall etwas anfangen können.

Der Rat will also für die Polizei- und Geheimdienstbehörden die technische Aufrüstung und Kompatibilität eingesetzter Videoüberwachungstechnik, die sich in privater oder öffentlicher Hand befinden, eine Videoüberwachungstechnik, die sich besser zur Identifizierung und Verfolgung von Personen und Objekten eignet, ihre übersichtliche Kartierung und Vernetzung bei weitestgehenden Zugriffs- und Aufschaltungsmöglichkeiten für alle Sicherheitsbehörden. Wir bekommen dafür neue Warnschilder, wenn sie überhaupt angebracht werden und ein paar gut klingende Datenschutzregeln.

Kai Raven (26.10.2008 16:14)

Allerlei

SOCKS-Wrapper, Tor und Remailer

Seit Service Pack 3 für Windows XP funktionierten (bei mir – wie es bei anderen Usern ausschaut, weiß ich nicht) die verschiedenen SocksCap Versionen nicht mehr, die im Netz umlaufen. SocksCap stammt ursprünglich von NEC, bei denen das SOCKS 4 Protokoll auch entwickelt wurde, dann erfolgte der Verkauf an Permeo und der Weiterverkauf an Blue Coat, die es in ihre Proxyprodukte integrierten, die man kaufen muss.

SocksCap ist eine, eigentlich die originäre SOCKS-Wrapper Anwendung für Windows, um Verbindungen von Internetanwendungen, die keine Schnittstelle zur Nutzung von SOCKS-Proxys aufweisen, abzufangen und an einen SOCKS-Proxy bzw. Server umzuleiten. Braucht man fast nie für die Anonymisierung über Tor, der auf SOCKS basiert, da mittlerweile die meisten Internetanwendungen unter Windows SOCKS direkt unterstützen. Braucht man aber für Stunnel, um verschlüsselte SSL / TLS Tunnel durch Tor zu leiten. Das braucht man wiederum, wenn man als Remailer Programm Quicksiler nutzt und verschlüsselte Verbindungen zu Remailern aufnehmen will, da Quicksilver kein SSL / TLS eingebaut hat und Tor nur in Teilen unterstüzt.

Die übrigen SOCKS-Programme und -Wrapper unter Windows, die mir zum Test auf die Platte kamen, versagten alle ihren Dienst für den obigen Zweck. Dann habe ich es mit der SOCKS Anwendnung von Hummingbird versucht.

Tor als "SOCKS Server" im Konfigurationsassistent.



Stunnel als "Modul" im Konfigurationsassistent. Für den Download muss man sich anmelden. Wer damit Probleme hat, kann mit speziellen E-Mail Adressen und einer anderen Identität die gwünschten Daten liefern, was ja auch für andere Formulare gilt. Für die Anmeldung bekommt man einen kostenlosen SOCKS-Wrapper, der ohne Tricks wie bei SocksCap ohne Zeitlimit funktioniert und auch noch neben Stunnel mit Tor harmoniert.

Das Ding hat ein paar Haken: 1. Hummingbirds SOCKS 5 versteht Tor nicht, Tors SOCKS 4A hat es nicht, bleibt also nur SOCKS 4. Das damit einhergehende "Problem" direkter Namensauflösungen statt Namensauflösung über den SOCKS-Proxy (Tor) stellt aber kein Problem dar, wenn man sowieso die Namensauflösung über TorDNS -> Tor abwickelt. 2. Hummingbirds Socks gräbt sich so tief ein, dass automatisch alle Internetverbindungen "socksifiziert" werden. Also auch für Internetanwendungen, wo das nicht erwünscht oder unnötig ist. Wer aber immer alle Verbindungen automatisch über Tor laufen lassen will, braucht sich wohl bei keiner Internetanwendung mehr Gedanken machen, denn Hummingbird fängt's ab Wer das nicht will, kann oder muss das "Modul" (sprich ∗.exe, ∗.dll) der Internetanwendung, das "socksifiziert" werden soll, extra angeben und dafür alle anderen "Module", für die das nicht gelten soll, manuell in eine Liste eintragen oder Verbindungen als "direkt" ausschließen.

Das ist mal wieder alles unheimlich kompliziert und technisch, wird aber anders aufbereitet nochmals in der kommenden Remailer Anleitung auftauchen, die ich bis Ende 2008 fertig haben will. Unter Linux hat man es einfacher und mehr Möglichkeiten, alles zu realisieren, aber es geht darum, wie man's unter Windows machen kann. Bestes Beispiel ist der heutige Hinweis auf den Torsocks Socks-Wrapper für Linux auf der Tor Mailingliste, der alle Patches für tsocks und ein paar Verbesserungen integriert.

Jabber, Tor, OpenPGP, OTR und die VDS

Der Anonymisierung dient auch meine schrittweise Rückkehr zum jabber.ccc.de Jabber Server. Der swissjabber.ch Jabber Server, den ich ebenfalls nutzte, ist zwar auch ein guter Jabber Server, verbindet man sich aber über Tor, gab es bei diesem Jabber Server für mich zu viele Verbindungsunterbrechungen – auch während laufender Chats, die ich bei jabber.ccc.de nicht beobachten konnte. Jabber Verbindungen sind zwar nicht in der EU-Richtlinie und im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgeführt und demnach Jabber Server von der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen, aber ich will, dass die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes funktioniert.

Mehr mit Verschlüsselung hat es auf sich, dass ich nun statt OpenPGP die OTR Verschlüsselung nutze, auch wenn ich kein Fan von OTR bin. Dafür gibt es zwei Gründe: 1. Immer weniger Kontakte nutzen – wenn überhaupt – Clients, die OpenPGP jabberkonform unterstützen oder OpenPGP an sich. Dafür setzt sich OTR immer mehr durch. 2. Jabber Server machen (u. U.) Probleme bei der OpenPGP Nutzung, dies umso mehr, je länger die eingesetzten GnuPG Schlüssel sind. Mit OTR gibt es keine Probleme.

GIMP, IrfanView, ImageMagick, Exif und CC

Unter Windows nutze ich für die Bild- und Fotobearbeitung gerne und oft GIMP und IrfanView. Demnächst will ich alle Fotos in der Galerie und die auf der Platte dümpelnde Fotos überarbeiten und anders abspeichern. Die Batchfunktionen sind dafür bei IrfanView ganz nett – die benutze ich zum Beispiel für Bilderfolgen wie hier. Mit GIMP kann man das wohl auch mit Skripten, aber die finde und schreibe man erst.

Mir kam wieder ImageMagick in den Sinn, das bei Serendipity zur Skalierung benutzt wird und dessen convert Anwendung auch in der Serendipity Konfiguration auftaucht. Außerdem kannte ich das noch unter Linux und prächtig ausprobieren, spielen kann man mit ImageMagick allemal. Eigentlich sollte oder kann man einem einzelnen Foto seine ganze Aufmerksamkeit widmen, aber für eine "Knips-Galerie" möchte ich es einfach haben und Vieles in einem Rutsch machen können. Aus dem Dickicht der ImageMagick Operatoren, Optionen, Tests mit ein paar Bildern und Seiten wie Sharpening using Image Magick habe ich mir ein erstes ImageMagick Kommando zusammengebastelt, besser gesagt zusammengereimt, das mir in einer Batchdatei alle JPEGs in einem Verzeichnis bearbeitet: mogrify -path LW:\output -monitor -compress jpeg -interlace line -comment "(CC) BY-SA Kai Raven" -quality 85 -density 72 -resample 100 -filter Sinc -resize 640x -sampling-factor 1x1,1x1,1x1 -unsharp 0.66x0.5+1.0+0.0.

Das ist und wird nicht der Weisheit letzter Schluß sein, ich will ja noch weiter spielen, aber vielleicht gibt es noch Ideen und Anregungen von ImageMagick Nutzern, was man sonst noch benötigt und machen kann. Zur Creative Commons Lizenzgeschichte gibt es noch die informative Seite Commons:Manipulation von Metadaten, die auf den Gebrauch von exiftool eingeht, das ich mir neben der ExifToolGui installiert habe, um Lizenzangaben nicht nur als JPEG Kommentar zu speichern. Für die Windowsversion von GIMP tauchte übrigens gestern in der GIMP Plugin Registry das Exif Viewer Plugin auf, das mit meiner GIMP 2.6.0 Version läuft.

Dies und Das

Tja – und wenn ich nicht am Rechner bin, um etwas zu bearbeiten oder auszuprobieren, auch nicht draußen in der Realwelt im Meatspace, dann lese ich u. a. gerade Hawthornes "Haus mit den sieben Giebeln". Deshalb gilt für mich in Zukunft an den Wochenenden Blog-Enthaltsamkeit, auch wenn ich mir heute selbst widerspreche

Kai Raven (24.10.2008 09:54)

NSA bekommt ein neues Logo

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) war so nett, für die NSA ein neues, passenderes Logo zu entwerfen, das kurz und gut die Neuausrichtung der Agency symbolisiert:

NSA Adler mit "Splitter Room" für die inländische Überwachung in den Krallen. Das gibt es bei der EFF auch auf einem T-Shirt für EFF Mitglieder, Spender bekommen es ab einer Spende von 65 US$. Das schreit eigentlich nach ähnlichen Aktualisierungen für BKA, BND, Verfassungsschutz oder KSK.

Der Zwichenbericht der internen Aufsichtsstellen in den US-Geheimdiensten über die Abhörprogramme von Bush & Cheney und die neuen Praktiken der NSA an den US-Kongress, von dem die Endversion Mitte nächsten Jahres erwartet wird und der eine der Bedingungen für die modifizierte Fortführung der Programme und die Immunität für kooperiende ITK-Provider war, wurde übrigens unter Geheimhaltung gestellt.

Sein Inhalt ist wie die oberflächliche Kenntnis der Programme selbst – wenn überhaupt, – nur ausgewählten Mitgliedern der parlamentarischen Geheimdienstausschüsse bekannt, wie Newsweek im Artikel Can't Touch This - Why did the NSA classify 'public' report on wiretaps? berichtete. Ob sich daran unter Obama oder McCain etwas ändert ist ungewiss. Obama würde vielleicht eine geschwärzte Fassung für die Öffentlichkeit durchlassen, während er bei McCain wohl noch schwärzer wäre. Wie sich beide Anwärter zur Geheimdienst-Community und ihrem Ausbau positionieren, stellt der Washington Times Artikel Obama, McCain eye better use of spies ganz gut dar, wenn man das vor der Wahl überhaupt kann. Unterm Strich sieht es auch da bei beiden eher schwarz aus

Kai Raven (24.10.2008 08:49)

Mach Dich nackig, Untertan

Im Moment machen die Körperscanner in den Medien, der Presse und bei einigen Politikern des Europäischen Parlaments und des Bundestags die Runde. Und das, obwohl bereits spätestens Ende der 90er Jahre die Forschung und Entwicklung neuer Durchleuchtungstechniken begann. Eine erste Welle erlebten die neuen Geräte 1 -2 Jahre nach 9/11. Die Techniken und Geräte haben fast alle ihren Ursprung in Forschungsprojekten, die bei Rüstungskonzernen angesiedelt waren.

Bereits damals musste jedem, der sich mit der Technik beschäftigte, klar werden, dass sie das Grundrecht auf Achtung der menschlichen Würde verletzten und das es so etwas wie eine körperliche Privatsphäre gibt, in die Regierungen mit ihren neuen Scanner einzudringen begannen. Das trifft in anderer Qualität auch auf DNA-Tests oder die Videoüberwachung zu, wird aber nicht so deutlich und offensichtlich wie beim verordneten "Nackig machen" per Terahertz oder Millimeterwelle. Deshalb halten sich die Hersteller der Geräte wohlweislich mit einer Bilderflut zu den Leistungskapazitäten ihrer Systeme zurück.

Eines der neusten Produkte der Körperscanner ist das mobile SPO-20 "Peope Screening System" von QinetiQ, das wie fixe Körperscanner mit Millimeterwellen arbeitet und Menschen während des Gehens scannt. Laut eines QinetiQ Werbefilms ist das oben abgebildete Modell für das US-Militär entwickelt worden, man denkt aber für Flughäfen an eine Miniaturisierung bis zur Größe einer Videoüberwachungskamera, so dass die Scanner unter den Kameras nicht mehr auffallen werden. Das man erst jetzt auf die Körperscanner aufmerksam wird – immerhin, wo die Scanner nach den USA ihren Weg auch in Europa und Deutschland antreten sollen, zeigt, dass die politischen Mechanismen zur Technologiefolgeabschätzung und das politische Gespür der Parlamentarier für Grenzen und Auswirkungen neuer invasiver Überwachungstechniken wenn nicht versagen, zumindest verkümmert sind und viel zu spät anschlagen. Die aktuellen Reaktionen und Diskussionen zeigen auch, dass die Schwelle, ab der in der Gesellschaft Protest entsteht, wenn der Staat versucht, in Grundrechte einzugreifen und sich der P